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Ihre Suche nach <b>Tarif</b> ergab 32 Treffer.

AGB-Zustimmung

30.01.23 | Inhaltsseite AGB-Zustimmung

AGB Zustimmung Bitte erteilen Sie hier die Zustimmung zu den neuen Tarifen und AGB der Stadtmobil Rhein-Ruhr GmbH. Diese sind ab dem 1.1.2025 gültig. Eine Erläuterung der Änderungen finden Sie unter folgendem Link: Erläuterungen zur Tarifanpassung 2025 Bitte beachten Sie, der PDF Download der Tarifordnung ist nur möglich, wenn die Seite aus Ihrem Browser geöffnet wird (und nicht aus der App). Klicken Sie dazu bitte auf "in neuem Fenster" öffnen unterhalb dieses Texts.

AGB-Zustimmung Stadtwerke E-CarSharing

13.12.22 | Inhaltsseite AGB-Zustimmung Stadtwerke E-CarSharing

Bitte erteilen Sie die Zustimmung zu den neuen AGB des E-Car-Sharing in Menden . Sie finden die "Tarifordung Menden" zum Download unter folgendem Link: >> Tarifordnung Menden Bitte erteilen Sie die Zustimmung zu den neuen Tarifen und AGB des E-Car-Sharing in Unna . Sie finden die "Tarifordung Unna" zum Download unter folgendem Link: >> Tarifordnung Unna

Allbau

28.02.24 | Inhaltsseite Allbau

Das CarSharing-Angebot für Allbau-Mieter Als Mieter der Allbau erhalten Sie einen um 5,- EUR vergünstigten Monatsbeitrag im Basistarif und zusätzlich eine einmalige Fahrtgutschrift* in Höhe von 19,- EUR bei Vertragsabschluss . * Gültig 3 Monate ab Vertragsabschluss. Kunde werden Stadt wählen... Stadt wählen... Regional Überregional Orten Gefundene Stationen in Marker-Link Unser Tarif für Privatkunden Autokredit, Kraftstoff, Versicherung oder Reparaturen? All das können Sie bei stadtmobil CarSharing vergessen. Ob Wenig-oder Vielfahrer, bei uns sind Sie immer günstig unterwegs: Schon im Privatkunden Basis-Tarif mit geringen monatlichen Kosten. Die Lösung, wenn Sie nur gelegentlich CarSharing nutzen. Oder mit der Zusatzoption „Vielfahrer“. Diese lohnt sich bereits, wenn Sie mehrmals im Monat ein Fahrzeug nutzen oder auch mal weitere Strecken, z.B. im Urlaub, mit stadtmobil fahren. Basis-Tarif - Für die gelegentliche Nutzung Fixkosten Erstnutzer Partner im selben Haushalt 1 Anmeldegebühr 19,00 € 19,00 € Mindestvertragslaufzeit keine keine Monatsbeitrag Privatkunden 5,00 € 2,50 € Für Abonnenten der Verkehrsunternehmen im VRR, für Mieter verschiedener Wohnungsunternehmen, Besitzer von Neubürger-Gutscheinen oder Mitglieder des ADFC bieten wir attraktive Partnerrabatte . Der jeweilige Rabattnachweis muss auf Aufforderung bei der Anmeldung vorgelegt werden. 1 Kundengemeinschaft im Sinne des §2 AGB. Nutzungskosten* Die Nutzungskosten setzen sich zusammen aus einem Zeittarif und einem Kilometertarif (abhängig von der gebuchten Fahrzeugklasse – ein kleines Auto ist günstiger als ein großes). Beim Zeittarif wird der jeweils günstigste Tarif abgerechnet (Best-Case-Abrechnung). Die Nutzungskosten verstehen sich inklusive Kraftstoff und Versicherung. Fahrzeugklasse XS S M L km-Kosten pro km 0,34 € 0,35 € 0,37 € 0,44 € Zeit-Kosten pro Stunde 2,24 € 3,36 € 4,28 € 7,36 € pro 24 Std. 33,61 € 39,21 € 48,45 € 73,57 € pro Woche 164,01 € 191,35 € 236,43 € 359,01 € Die Nachtstunden von 0 Uhr bis 7 Uhr sind um 50 % rabattiert. Die Kilometerkosten für Fahrtstrecken ab dem 201. km sind um 20 % rabattiert und ab dem 501. km um 30 % rabattiert. Bitte beachten Sie den Anpassungsvorbehalt bei Preisänderungen für Kraftstoffe (Strom, Benzin, Diesel). *Die aufgeführten Preise gelten ab dem 01.01.2024. Alle Angaben ohne Gewähr. Es gilt die Tarifordnung, die Sie hier herunterladen können. Option „Vielfahrer“ - Für regelmäßige Nutzer Das Sparangebot für alle, die öfter mal ein Auto brauchen. Mit der Option „Vielfahrer“ erhalten Sie 20 % Rabatt auf die Zeit- und Kilometerkosten des Basis-Tarifs. Zusätzlich ist die stadtmobil Zugangskarte für die Nutzung von deutschlandweit über 5.000 Fahrzeugen 2 enthalten. Die Option „Vielfahrer“ lohnt sich bereits, wenn Sie mehrmals im Monat ein Fahrzeug nutzen oder auch mal weitere Strecken, z.B. im Urlaub, mit stadtmobil fahren. Erstnutzer Partner im selben Haushalt 1 Monatsbeitrag Zuschlag Vielfahreroption 20,00 € 0,00 € Mindestvertragslaufzeit 12 Monate 12 Monate 1 Kundengemeinschaft im Sinne des §2 AGB. 2 Die Abrechnung von Fahrten bei anderen Organisationen erfolgt immer im stadtmobil Rhein-Ruhr Basis-Tarif. Alle Angaben ohne Gewähr. Es gilt die Tarifordnung, die Sie hier herunterladen können. Preisbeispiele Privatkunden Basis-Tarif mit Zusatz-Option "Vielfahrer" Großeinkauf im Supermarkt: Fahrzeugklasse M, 2 Stunden, 10 km: 8,57 € Zeit + 3,70 € km = 12,27 € Großeinkauf im Supermarkt: Fahrzeugklasse M, 2 Stunden, 10 km: 6,58 € Zeit + 2,96 € km = 9,81 € Ausflug mit dem e-Mobil: Fahrzeugklasse S, 6 Stunden, 50 km: 20,16 € Zeit + 17,50 € km = 37,66 € Ausflug mit dem e-Mobil Fahrzeugklasse S, 6 Stunden, 50 km: 16,13 € Zeit + 14,00 € km = 30,13 € Wochenende in Holland: Fahrzeugklasse XS, 2 Tage, 170 km: 67,21 € Zeit + 57,80 € km = 125,01 € Wochenende in Holland: Fahrzeugklasse XS, 2 Tage, 170 km: 53,77 € Zeit + 46,24 € km = 100,01 € Der Privatkunden-Tarif hat Preisangaben inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die aufgeführten Preise gelten ab dem 01.01.2024. In unseren km-Kosten ist der Kraftstoff (Strom, Benzin, Diesel) enthalten. Daher müssen wir bei erheblichen Änderungen der Kraftstoffpreise unsere km-Kosten anpassen. Dies erfolgt einheitlich um je 1 Cent pro 15 Cent Benzinpreisänderung. Die in dieser Tarifordnung genannten km-Kosten gelten für einen durchschnittlichen Superbenzinpreis zwischen 1,75 € und 1,90 €. Wir nehmen als Durchschnittspreis den von Aral angegebenen Durchschnittspreis für Superbenzin (E5) aus dem Vormonat. Alle Angaben ohne Gewähr. Es gilt die Tarifordnung, die Sie hier herunterladen können. Tarifrechner - Rechnen Sie doch mal Mit unserem Tarifrechner können Sie sich beliebige Fahrten ausrechnen. So haben Sie die Preise immer im Blick! Bei stadtmobil immer enthalten: Der Wertverlust des Fahrzeuges, Kraftstoff, Versicherung (Haftpflicht, Teil-und Vollkasko), Kfz-Steuer, Inspektionen, Reparaturen, Wagenpflege und Stellplatzmiete. Tarifauswahl: Basis-Tarif Tarifoption Vielfahrer Tarifklasse (Fahrzeug): XS - Mini S - Kleinwagen M - Kombi L - Bus Fahrstrecke: km Fahrtbeginn: Fahrtende: Lädt Keine Ergebnisse für die gewählten Daten Gesamtkosten Alle Angaben ohne Gewähr. Es gilt die Tarifordnung, die Sie hier herunterladen können. Zusatzangebot: Das Sicherheitspaket Wenn Sie selbstverschuldet einen Unfall verursachen, tragen Sie einen Teil der Schadenskosten selbst (Versicherungsselbstbeteiligung = SB). Sie können die Höhe der SB durch ein Sicherheitspaket bei stadtmobil reduzieren. Haftpflicht Teilkasko Vollkasko max. pro Schadenfall Ohne Sicherheitspaket: Selbstbeteiligung regulär 750,00 € 300,00 € 750,00 € 900,00 € Selbstbeteiligung erhöht 1.500,00 € 300,00 € 1.500,00 € 1.800,00 € Mit optionalem Sicherheitspaket: Selbstbeteiligung mit Sicherheitspaket Basis 250,00 € 100,00 € 250,00 € 300,00 € Selbstbeteiligung mit Sicherheitspaket Plus 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Bitte beachten Sie: In Fällen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie bei Verletzung der vertraglichen Obliegenheitspflichten (polizeiliche Unfallaufnahme und Mitteilung an stadtmobil) droht eine höhere Haftung (§15 AGB). Erläuterungen: Die Haftpflichtversicherung trägt die Kosten eines Unfallgegners. Die Teilkaskoversicherung trägt die Kosten z.B. für Glasschaden, bei Wildunfall oder bei Diebstahl. Die Vollkaskoversicherung trägt die Reparaturkosten für Unfallschäden am stadtmobil-Fahrzeug. Die erhöhte Selbstbeteiligung gilt für: Kunden, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; Führerscheininhaber in der Probezeit; Führerscheininhaber mit weniger als 2 Jahren Führerscheinbesitz in Deutschland; Kunden ohne Sicherheitspaket, die in den 12 Monaten vor dem aktuellen Schaden bereits einen Schaden verursacht haben. Bedingungen für die Inanspruchnahme des Sicherheitspakets: Mindestens 2 Jahre Fahrerlaubnis in Deutschland, Mindestalter 25 Jahre. Mindestens 2 Jahre unfallfreies Fahren bei stadtmobil, ausgenommen Neuverträge. Die Haftungsreduktion gilt für einen Unfallschaden pro Jahr. Bei einem weiteren Schadensfall werden Sie eine Stufe hochgestuft (z.B. von Sicherheitspaket Plus auf Sicherheitspaket Basis oder von Sicherheitspaket Basis auf Selbstbeteiligung regulär). Was ist zu beachten? Die Mindestlaufzeit für ein Sicherheitspaket beträgt 12 Monate. Nach Ablauf der 12 Monate verlängert sich das Sicherheitspaket jeweils um einen Monat, wenn es nicht 4 Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Das Sicherheitspaket gilt vorbehaltlich des Zahlungseingangs bei stadtmobil. stadtmobil hat das Recht, einen Antrag abzulehnen oder nach Ablauf eines Jahres nicht weiterzuführen. Das Sicherheitspaket gilt nur für den versicherten Kunden. Andere Fahrer haften mit der regulären Selbstbeteiligung bzw. mit der erhöhten Selbstbeteiligung. Die vollständig ausgefüllte Unfallmitteilung muss innerhalb von 7 Tagen bei stadtmobil eingehen (§11 Abs. 1 AGB). Im Übrigen gelten die Vertrags- und Versicherungsbedingungen. Entgelt für das Sicherheitspaket Basis: Privatkundenvertrag Erstnutzer 4,90 €/Monat Privatkundenvertrag Partner 2,00 €/Monat Entgelt für das Sicherheitspaket Plus: Privatkundenvertrag, je versicherte Person 9,90 €/Monat Alle Angaben ohne Gewähr. Es gilt die Tarifordnung, die Sie hier herunterladen können. Der Privatkunden-Tarif hat Preisangaben inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Bochum

27.11.19 | Inhaltsseite Bochum

Unser Business-Angebot für Bochum Stadt wählen... Stadt wählen... Regional Überregional Orten Gefundene Stationen in Marker-Link Tarif für Businesskunden Bei einer Fahrleistung von weniger als 15.000 Kilometern im Jahr ist CarSharing mit stadtmobil deutlich günstiger als ein eigenes Firmenfahrzeug! Denn bei uns zahlen Sie nur die gefahrenen Kilometer und die Dauer der Fahrzeugnutzung. Und darin ist der Kraftstoff bereits enthalten. Anstelle eines hohen Wertverlustes und regelmäßiger Zahlungen für Leasing, Steuern, Versicherung, Reparatur- und Wartungskosten für einen Firmenwagen zahlen Sie lediglich einen geringen Monatsbeitrag und einmalig die Kosten Ihrer Anmeldung. Mit der Option „Vielfahrer“ erhalten Sie zusätzlich 20% Rabatt auf die Zeit- und Kilometerkosten des Business-Tarifs. Und dies für dienstlichen Fahrten aller Ihrer Mitarbeiter. Business-Tarif - Ihr Einstieg ins CarSharing Mit geringen monatlichen Kosten und günstigen Zeit- und Kilometerpreisen machen wir Ihr Business mobil! Fixkosten Erstnutzer weitere Mitarbeiter Anmeldegebühr (einmalig) 40,00 € (47,60 €) 10,00 € (11,90 €) Mindestvertragslaufzeit keine keine Monatsbeitrag 2,00 € (2,38 €) 2,00 € (2,38 €) Nutzungskosten Die Nutzungskosten setzen sich zusammen aus Zeit- und Kilometerkosten (abhängig von der gebuchten Fahrzeugklasse – ein kleines Auto ist günstiger als ein großes). Bei den Zeitkosten wird der jeweils günstigste Tarif abgerechnet (Best-Case-Abrechnung). Die Nutzungskosten verstehen sich inklusive Kraftstoff und Versicherung. Fahrzeugklasse XS S M L Km-Kosten €/km 0,28 (0,33) 0,29 (0,34) 0,30 (0,36) 0,34 (0,40) Zeit-Kosten €/Stunde 1,75 (2,08) 2,64 (3,14) 3,36 (4,00) 5,77 (6,87) €/24 Std. 26,37 (31,38) 30,76 (36,61) 38,01 (45,23) 57,71 (68,68) €/Woche 131,84 (156,89) 153,81 (183,04) 190,05 (226,15) 288,57 (343,39) Die Nachtstunden von 0 Uhr bis 7 Uhr sind um 50 % rabattiert. Die Kilometer-Kosten für Fahrtstrecken werden ab dem 201. km um 20 % und ab dem 501. km um 30 % rabattiert. Bitte beachten Sie den Anpassungsvorbehalt für Benzinpreisänderungen. Die Preisangaben sind Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer (Preisangaben in Klammern inkl. 19% Mehrwertsteuer). Es gilt die Tarifordnung, die Sie hier herunterladen können. Die Businesstarife sind nur für Industrie, Handwerk, Handel, Gewerbe, Vereine und sonstige Selbstständige zugänglich. Option „Vielfahrer“ - mit 20 % Preisvorteil Unser Sparangebot für alle, die öfter mal ein Auto brauchen. Mit der Option „Vielfahrer“ erhalten Sie ganze 20 % Rabatt auf die Zeit- und Kilometerkosten des Business-Tarifs! Das lohnt sich bereits, wenn Sie mehrmals im Monat ein Fahrzeug benötigen oder betrieblich bedingt größere Strecken zurücklegen. Erstnutzer weiterer Mitarbeiter Monatsbeitrag Zuschlag Vielfahreroption 20,00 € (23,80 €) 0,00 € (0,00 €) Mindestvertragslaufzeit 12 Monate 12 Monate Die Preisangaben sind Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer (Preisangaben in Klammern inkl. 19% Mehrwertsteuer). Es gilt die Tarifordnung, die Sie hier herunterladen können. Die Businesstarife sind nur für Industrie, Handwerk, Handel, Gewerbe, Vereine und sonstige Selbstständige zugänglich. Preisbeispiele Business-Tarif mit Option "Vielfahrer" Materialtransport in der Stadt: Transporter Fahrzeugklasse L, 2 Stunden, 8 km: 11,54 € Zeit + 2,72 € km = 14,26 € Materialtransport in der Stadt: Fahrzeugklasse L-Transporter, 2 Stunden, 8 km: 9,23 € Zeit + 2,18 € km = 11,41 € Kundenbesuche in der Region: e-Mobil Fahrzeugklasse S, 8 Stunden, 60 km: 21,12 € Zeit + 17,40 € km = 38,52 € Kundenbesuche in der Region: e-Mobil Fahrzeugklasse S, 8 Stunden, 60 km: 16,90 € Zeit + 13,92 € km = 30,82 € Geschäftsreise nach Amsterdam: Kombi Fahrzeugklasse M, 1 Tag, 440 km: 38,01 € Zeit + 117,60 € km = 155,61 € Geschäftsreise nach Amsterdam: Kombi Fahrzeugklasse M, 1 Tag, 440 km: 30,41 € Zeit + 99,08 € km = 124,49 € Die Preisangaben sind Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer (Preisangaben in Klammern inkl. 19% Mehrwertsteuer). Es gilt die Tarifordnung, die Sie hier herunterladen können. Die Businesstarife sind nur für Industrie, Handwerk, Handel, Gewerbe, Vereine und sonstige Selbstständige zugänglich. CarSharing mit stadtmobil - So melden Sie sich an Ob Unternehmen, Selbstständiger oder Verein, die Anmeldung bei stadtmobil geht schnell und einfach: Schicken Sie uns den ausgefüllten Rahmennutzungsvertrag für juristische Personen und den Kartenantrag per E-Mail, Fax oder Post zu. Bitte legen Sie einen Gewerbenachweis und ggfs. eine Vollmacht bei. Innerhalb eines Werktages sind Sie freigeschaltet und mobil. Alle Unterlagen dafür finden Sie hier zum download . Sie haben noch Fragen? Gerne beraten wir Sie individuell. Vereinbaren Sie unter Tel. 0201 / 470 99 080 oder per E-Mail unter rhein-ruhr(at)stadtmobil.de einen Beratungstermin vor Ort oder per Web-Chat.

Bochum

13.11.19 | Inhaltsseite Bochum

Unser CarSharing-Angebot für Bochum Stadt wählen... Stadt wählen... Regional Überregional Details Marker-Link × CarSharing im Quartier Das ist neu bei stadtmobil: Ein CarSharing-Fahrzeug, das ohne festen Stellplatz in einem Quartier oder über mehrere Straßenzüge hinweg abgestellt und abgeholt werden kann. Das von uns bestimmte Quartier bildet das Stationsgebiet, ist also Abhol- und Abstellzone. Quasi eine homezone für die stadtmobil-Fahrzeuge statt einem einzelnen konkreten Stellplatz. Das Abstellen nach der Buchung ist innerhalb der Quartiers auf allen legalen, öffentlichen Pkw-Stellplätzen möglich. Vorausgesetzt, dass das stadtmobil-Auto dort mindestens 72 Stunden offiziell und durchgehend stehen darf. Bestehen zeitliche Parkbeschränkungen oder eine Parkraumbewirtschaftung (z.B. Parkscheinautomat) darf dieser Parkplatz leider nicht genutzt werden! Das Fahrzeug wird gebucht wie unserer stationsbasierten Fahrzeuge auch. Auch die Vorlaufzeit für Buchungen von bis zu sechs Monaten funktioniert wie gehabt. Es wird Ihnen lediglich der genaue Standort des Fahrzeugs innerhalb des Quartiers 15 Minuten vor Buchungsbeginn per SMS auf Ihr Mobiltelefon geschickt. Unser Tarif für Privatkunden Autokredit, Kraftstoff, Versicherung oder Reparaturen? All das können Sie bei stadtmobil CarSharing vergessen. Ob Wenig-oder Vielfahrer, bei uns sind Sie immer günstig unterwegs: Schon im Privatkunden Basis-Tarif mit geringen monatlichen Kosten. Die Lösung, wenn Sie nur gelegentlich CarSharing nutzen. Oder mit der Zusatzoption „Vielfahrer“. Diese lohnt sich bereits, wenn Sie mehrmals im Monat ein Fahrzeug nutzen oder auch mal weitere Strecken, z.B. im Urlaub, mit stadtmobil fahren. Basis-Tarif - Für die gelegentliche Nutzung Fixkosten Erstnutzer Partner im selben Haushalt 1 Anmeldegebühr 19,00 € 19,00 € Mindestvertragslaufzeit keine keine Monatsbeitrag Privatkunden 5,00 € 2,50 € Für Abonnenten der Verkehrsunternehmen im VRR, für Mieter verschiedener Wohnungsunternehmen, Besitzer von Neubürger-Gutscheinen oder Mitglieder des ADFC bieten wir attraktive Partnerrabatte . Der jeweilige Rabattnachweis muss auf Aufforderung bei der Anmeldung vorgelegt werden. 1 Kundengemeinschaft im Sinne des §2 AGB. Nutzungskosten* Die Nutzungskosten setzen sich zusammen aus einem Zeittarif und einem Kilometertarif (abhängig von der gebuchten Fahrzeugklasse – ein kleines Auto ist günstiger als ein großes). Beim Zeittarif wird der jeweils günstigste Tarif abgerechnet (Best-Case-Abrechnung). Die Nutzungskosten verstehen sich inklusive Kraftstoff und Versicherung. Fahrzeugklasse XS S M L km-Kosten pro km 0,34 € 0,35 € 0,37 € 0,44 € Zeit-Kosten pro Stunde 2,24 € 3,36 € 4,28 € 7,36 € pro 24 Std. 33,61 € 39,21 € 48,45 € 73,57 € pro Woche 164,01 € 191,35 € 236,43 € 359,01 € Die Nachtstunden von 0 Uhr bis 7 Uhr sind um 50 % rabattiert. Die Kilometerkosten für Fahrtstrecken ab dem 201. km sind um 20 % rabattiert und ab dem 501. km um 30 % rabattiert. Bitte beachten Sie den Anpassungsvorbehalt bei Preisänderungen für Kraftstoffe (Strom, Benzin, Diesel). *Die aufgeführten Preise gelten ab dem 01.01.2024. Alle Angaben ohne Gewähr. Es gilt die Tarifordnung, die Sie hier herunterladen können. Option „Vielfahrer“ - Für regelmäßige Nutzer Das Sparangebot für alle, die öfter mal ein Auto brauchen. Mit der Option „Vielfahrer“ erhalten Sie 20 % Rabatt auf die Zeit- und Kilometerkosten des Basis-Tarifs. Zusätzlich ist die stadtmobil Zugangskarte für die Nutzung von deutschlandweit über 5.000 Fahrzeugen 2 enthalten. Die Option „Vielfahrer“ lohnt sich bereits, wenn Sie mehrmals im Monat ein Fahrzeug nutzen oder auch mal weitere Strecken, z.B. im Urlaub, mit stadtmobil fahren. Erstnutzer Partner im selben Haushalt 1 Monatsbeitrag Zuschlag Vielfahreroption 20,00 € 0,00 € Mindestvertragslaufzeit 12 Monate 12 Monate 1 Kundengemeinschaft im Sinne des §2 AGB. 2 Die Abrechnung von Fahrten bei anderen Organisationen erfolgt immer im stadtmobil Rhein-Ruhr Basis-Tarif. Alle Angaben ohne Gewähr. Es gilt die Tarifordnung, die Sie hier herunterladen können. Preisbeispiele Privatkunden Basis-Tarif mit Zusatz-Option "Vielfahrer" Großeinkauf im Supermarkt: Fahrzeugklasse M, 2 Stunden, 10 km: 8,57 € Zeit + 3,70 € km = 12,27 € Großeinkauf im Supermarkt: Fahrzeugklasse M, 2 Stunden, 10 km: 6,58 € Zeit + 2,96 € km = 9,81 € Ausflug mit dem e-Mobil: Fahrzeugklasse S, 6 Stunden, 50 km: 20,16 € Zeit + 17,50 € km = 37,66 € Ausflug mit dem e-Mobil Fahrzeugklasse S, 6 Stunden, 50 km: 16,13 € Zeit + 14,00 € km = 30,13 € Wochenende in Holland: Fahrzeugklasse XS, 2 Tage, 170 km: 67,21 € Zeit + 57,80 € km = 125,01 € Wochenende in Holland: Fahrzeugklasse XS, 2 Tage, 170 km: 53,77 € Zeit + 46,24 € km = 100,01 € Der Privatkunden-Tarif hat Preisangaben inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die aufgeführten Preise gelten ab dem 01.01.2024. In unseren km-Kosten ist der Kraftstoff (Strom, Benzin, Diesel) enthalten. Daher müssen wir bei erheblichen Änderungen der Kraftstoffpreise unsere km-Kosten anpassen. Dies erfolgt einheitlich um je 1 Cent pro 15 Cent Benzinpreisänderung. Die in dieser Tarifordnung genannten km-Kosten gelten für einen durchschnittlichen Superbenzinpreis zwischen 1,75 € und 1,90 €. Wir nehmen als Durchschnittspreis den von Aral angegebenen Durchschnittspreis für Superbenzin (E5) aus dem Vormonat. Alle Angaben ohne Gewähr. Es gilt die Tarifordnung, die Sie hier herunterladen können. Tarifrechner - Rechnen Sie doch mal Mit unserem Tarifrechner können Sie sich beliebige Fahrten ausrechnen. So haben Sie die Preise immer im Blick! Bei stadtmobil immer enthalten: Der Wertverlust des Fahrzeuges, Kraftstoff, Versicherung (Haftpflicht, Teil-und Vollkasko), Kfz-Steuer, Inspektionen, Reparaturen, Wagenpflege und Stellplatzmiete. 9467 100 Tarifauswahl: Basis-Tarif Tarifoption Vielfahrer Tarifklasse (Fahrzeug): XS - Mini S - Kleinwagen M - Kombi L - Bus Fahrstrecke: km Fahrtbeginn: Fahrtende: Lädt Keine Ergebnisse für die gewählten Daten Gesamtkosten Alle Angaben ohne Gewähr. Es gilt die Tarifordnung, die Sie hier herunterladen können. Zusatzangebot: Das Sicherheitspaket Wenn Sie selbstverschuldet einen Unfall verursachen, tragen Sie einen Teil der Schadenskosten selbst (Versicherungsselbstbeteiligung = SB). Sie können die Höhe der SB durch ein Sicherheitspaket bei stadtmobil reduzieren. Haftpflicht Teilkasko Vollkasko max. pro Schadenfall Ohne Sicherheitspaket: Selbstbeteiligung regulär 750,00 € 300,00 € 750,00 € 900,00 € Selbstbeteiligung erhöht 1.500,00 € 300,00 € 1.500,00 € 1.800,00 € Mit optionalem Sicherheitspaket: Selbstbeteiligung mit Sicherheitspaket Basis 250,00 € 100,00 € 250,00 € 300,00 € Selbstbeteiligung mit Sicherheitspaket Plus 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Bitte beachten Sie: In Fällen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie bei Verletzung der vertraglichen Obliegenheitspflichten (polizeiliche Unfallaufnahme und Mitteilung an stadtmobil) droht eine höhere Haftung (§15 AGB). Erläuterungen: Die Haftpflichtversicherung trägt die Kosten eines Unfallgegners. Die Teilkaskoversicherung trägt die Kosten z.B. für Glasschaden, bei Wildunfall oder bei Diebstahl. Die Vollkaskoversicherung trägt die Reparaturkosten für Unfallschäden am stadtmobil-Fahrzeug. Die erhöhte Selbstbeteiligung gilt für: Kunden, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; Führerscheininhaber in der Probezeit; Führerscheininhaber mit weniger als 2 Jahren Führerscheinbesitz in Deutschland; Kunden ohne Sicherheitspaket, die in den 12 Monaten vor dem aktuellen Schaden bereits einen Schaden verursacht haben. Bedingungen für die Inanspruchnahme des Sicherheitspakets: Mindestens 2 Jahre Fahrerlaubnis in Deutschland, Mindestalter 25 Jahre. Mindestens 2 Jahre unfallfreies Fahren bei stadtmobil, ausgenommen Neuverträge. Die Haftungsreduktion gilt für einen Unfallschaden pro Jahr. Bei einem weiteren Schadensfall werden Sie eine Stufe hochgestuft (z.B. von Sicherheitspaket Plus auf Sicherheitspaket Basis oder von Sicherheitspaket Basis auf Selbstbeteiligung regulär). Was ist zu beachten? Die Mindestlaufzeit für ein Sicherheitspaket beträgt 12 Monate. Nach Ablauf der 12 Monate verlängert sich das Sicherheitspaket jeweils um einen Monat, wenn es nicht 4 Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Das Sicherheitspaket gilt vorbehaltlich des Zahlungseingangs bei stadtmobil. stadtmobil hat das Recht, einen Antrag abzulehnen oder nach Ablauf eines Jahres nicht weiterzuführen. Das Sicherheitspaket gilt nur für den versicherten Kunden. Andere Fahrer haften mit der regulären Selbstbeteiligung bzw. mit der erhöhten Selbstbeteiligung. Die vollständig ausgefüllte Unfallmitteilung muss innerhalb von 7 Tagen bei stadtmobil eingehen (§11 Abs. 1 AGB). Im Übrigen gelten die Vertrags- und Versicherungsbedingungen. Entgelt für das Sicherheitspaket Basis: Privatkundenvertrag Erstnutzer 4,90 €/Monat Privatkundenvertrag Partner 2,00 €/Monat Entgelt für das Sicherheitspaket Plus: Privatkundenvertrag, je versicherte Person 9,90 €/Monat Alle Angaben ohne Gewähr. Es gilt die Tarifordnung, die Sie hier herunterladen können. Der Privatkunden-Tarif hat Preisangaben inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Vorteilspartner in Bochum Die Vorteile sind grundsätzlich nicht kombinierbar und können je Kunde nur einmalig eingelöst werden. BOGESTRA Mit dem Deutschland-Ticket oder einem Abo-Ticket der BOGESTRA fahren Sie im vergünstigten VRR-Tarif. Damit sparen Sie 5 EUR Monatsbeitrag! Gemeinnütziger Wohnungsverein zu Bochum eG Als GWV-Mieter erhalten Sie einen um 5,- EUR vergünstigten Monatsbeitrag im Basistarif und zusätzlich eine einmalige Fahrtgutschrift* in Höhe von 19,- EUR bei Vertragsabschluss . * Gültig 3 Monate ab Vertragsabschluss. Baugenossenschaft Bochum eG Als Mitglied der Baugenossenschaft Bochum eG erhalten Sie einen um 5,- EUR vergünstigten Monatsbeitrag im Basistarif und zusätzlich eine einmalige Fahrtgutschrift* in Höhe von 19,- EUR bei Vertragsabschluss . * Gültig 3 Monate ab Vertragsabschluss. Bochumer Wohnstätten Genossenschaft eG Als Mieter oder Genossenschaftsmitglied der Bochumer Wohnstätten Genossenschaft eG erhalten Sie einen um 5,- EUR vergünstigten Monatsbeitrag im Basistarif und zusätzlich eine einmalige Fahrtgutschrift* in Höhe von 19,- EUR bei Vertragsabschluss . * Gültig 3 Monate ab Vertragsabschluss. ADFC e.V. Mitglieder des Vereins Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC) e.V. erhalten bei Vertragsabschluss einen Nachlass in Höhe von 50 % auf die Anmeldegebühr. Anmeldung und Führerscheinkontrolle Melden Sie sich jetzt online an und machen Sie gleich den Führerschein-Check im Video-Chat. Oder kommen Sie im MobilitätsCenter Hauptbahnhof oder KundenCenter Universitätsstraße zur Führerscheinkontrolle vorbei. Anschließend können Sie sofort losfahren! MobilitätsCenter im HBF Verteilerebene Bochum Hbf 44787 Bochum Route planen 0201 / 470 99 080 info@stadtmobil.nrw Montag bis Freitag 7:30 bis 19:00 Uhr Samstag 7:30 bis 16:00 Uhr KundenCenter Universitätsstraße Universitätsstraße 58 44789 Bochum Route planen 0201 / 470 99 080 info@stadtmobil.nrw Montag bis Donnerstag 9:00 bis 17:00 Uhr Freitag 9:00 bis 16:00 Uhr

Bochum: Stadtmobil startet Kooperation mit GWV

11.01.19 | Nachrichten

Stadtmobil CarSharing freut sich über eine gelungene Kooperation mit dem Gemeinnützigen Wohnungsverein zu Bochum eG (GWV), der größten Wohnungsgenossenschaft in Bochum. Die ständige Suche nach Parkplätzen nervte die Bewohner des Quartiers laut einer Mitgliederbefragung besonders. Deshalb wandte sich der GWV auf der Suche nach einer Lösung an Stadtmobil CarSharing. Das Endergebnis kann sich sehen lassen: Zwei neue CarSharing-Standorte konnten in der südlichen Innenstadt und im Ehrenfeld eingerichtet werden. Vor dem Haus Nummer 42 in der Hugo-Schultz-Straße finden die stadtmobil-Kunden nun einen elektrischen Kleinwagen vom Typ Renault ZOE mit einer Reichweite von über 200 Kilometern und einen praktischen Toyota Aygo. Die neue Station in der Haderslebener Straße erhielt ebenfalls einen Toyota Aygo sowie einen fünftürigen Opel Corsa. Damit erhöht sich das CarSharing-Angebot von Stadtmobil in Bochum auf insgesamt sieben Fahrzeuge an vier Stationen. Für Mieter des GWV ist der Einstieg in das CarSharing besonders günstig: Sie zahlen im CarSharing-Tarif "Einsteiger" keinen Monatsbeitrag und erhalten zur Begrüßung eine Fahrtgutschrift in Höhe von 19,- €.

Datenschutz

09.03.17 | Inhaltsseite Datenschutz

Datenschutzerklärung Kontaktdaten des Unternehmens Stadtmobil Rhein-Ruhr GmbH Girardetstraße 6 45131 Essen 0201/47099080 rhein-ruhr@stadtmobil.de Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten Stadtmobil Rhein-Ruhr GmbH Girardetstraße 6 45131 Essen datenschutz@stadtmobil.nrw Wir begrüßen Sie bei stadtmobil. Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig. Deshalb zeigen wir Ihnen nachfolgend auf, wie wir Ihre personenbezogenen Daten auf unserer Website und in unserer Geschäftsbeziehung verwenden. Allgemeine Verarbeitung von Besucherdaten auf unserer Website Die Nutzung unserer Website ist grundsätzlich ohne die Angabe personenbezogener Daten möglich. Wir speichern in diesem Fall lediglich Zugriffsdaten ohne Personenbezug (z. B. den Namen Ihres Providers oder die Seite, von der aus Sie uns besuchen). Diese Informationen werten wir zur Verbesserung unseres Angebotes aus. Sie sind nicht auf Ihre Person rückführbar. Wir binden Landkarten innerhalb der Website und der stadtmobil-App ein. Dies erfolgt zum Zweck der Anzeige von Carsharing-Stationen und Fahrzeugen. Die Anzeige erfolgt durch Einbindung von Google Maps. Damit die Karten angezeigt werden können, werden in der App Ihre IP-Adresse und ggf. Ihr Standort an den Betreiber des Kartendienstes übermittelt. Die Einbindung erfolgt, um die App nutzerfreundlich und informativ zu gestalten, auf Grundlage des berechtigten Interesses Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit: Google Maps, der Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA, finden Sie im Internet unter www.google.com/privacypolicy.html und für Apple Maps, der Apple Inc., 1 Infinite Loop, Cupertino, CA 95014, USA, unter www.apple.com/de/privacy . Im Falle Ihrer Zustimmung (über Einstellungen, Apps, Berechtigungen, Standort) können Ihre Positionsdaten herangezogen werden, um Ihnen schnelle Informationen (wie nahegelegene CarSharing-Stationen) zu Ihrer unmittelbaren Umgebung geben zu können. Automatisch wird Ihnen der zuletzt gewählte Kartenausschnitt der vorangegangenen Anmeldung sowie die zuletzt angegebenen Filtereinstellungen angezeigt. Die Daten zu Ihrem Standort werden nur für die Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt. Die Übertragung Ihrer Standortdaten erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung. Diese Zustimmung kann auch nachträglich erteilt oder in den Berechtigungs-Einstellungen Ihres Endgerätes widerrufen werden. Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach Einwilligung Wir bieten auf unserer Webseite eine Kontaktaufnahme über Kontaktformulare an. Im Rahmen der Formulare wird jeweils eine gesonderte Einwilligungserklärung eingeholt. Wir verarbeiten ausschließlich die personenbezogenen Daten, die Sie uns in diesem Zusammenhang freiwillig mitteilen (vor allem Name, E-Mail-Adresse, Gegenstand Ihres Anliegens). Diese Daten verwenden wir ohne Ihre gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage oder zur Abwicklung Ihres Anliegens. Nach Bearbeitung Ihrer Anfrage werden Ihre Daten unverzüglich gelöscht. Sofern Sie ein Kundenkonto eröffnen, werden Ihre Daten bis zum Widerruf der Einwilligung oder der Löschung des Kundenkontos gespeichert, sofern keine darüber hinausgehende rechtliche Aufbewahrungsfrist gilt. Sofern die Daten für die Durchführung eines Vertragsverhältnisses erforderlich sind, werden die Daten in unser Bestandssystem übertragen und dort nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht, sofern Sie nicht ausdrücklich in die weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben bzw. einwilligen. Konkret eingeholte Einwilligungen Im Rahmen unseres Internetauftritts haben Sie uns gegebenenfalls folgende Einwilligungen erteilt: Im Rahmen des Kontakt-Formulars zur Online-Anmeldung: „Ich bin mit der Speicherung meiner Daten zur elektronischen Verarbeitung meiner Anfrage sowie zur Eröffnung eines Kundenkontos einverstanden und akzeptiere die Bestimmungen zum Datenschutz.“ Im Rahmen des allgemeinen Kontaktformulars: „Ich bin mit der Speicherung meiner Daten zur elektronischen Verarbeitung meiner Anfrage einverstanden und akzeptiere die Bestimmungen zum Datenschutz.“ Im Rahmen des Formulars für Interessenten für den Aktienerwerb: „Ich bin mit der Speicherung meiner Daten zur elektronischen Verarbeitung meiner Anfrage einverstanden und akzeptiere die Bestimmungen zum Datenschutz.“ Verarbeitung von personenbezogenen Daten zur Vertragsabwicklung Sofern ein Vertrag mit uns zustande kommt, verwenden wir personenbezogene Daten zudem, soweit dies zur Vertragsabwicklung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. Verarbeitet werden insbesondere Ihre Adressdaten, Ihre Angaben zum Führerschein sowie die von Ihnen angegebenen Kontodaten. Weiterhin werden vertragsspezifische Daten verarbeitet. Die Daten werden nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht, sofern Sie nicht ausdrücklich in die weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben bzw. einwilligen. Kategorien verarbeiteter personenbezogener Daten Name, Vorname, Geburtsdatum, Adressdaten, Telefonnummer, E-Mail, Faxnummer, Bankverbindungsdaten, Führerscheindaten, Ausweisdaten. Datenweitergabe Eine Datenweitergabe erfolgt zum Zwecke der Vertragsabwicklung an folgende Unternehmen, bei denen stadtmobil fremde Fachleistungen bei einem eigenständig Verantwortlichen in Anspruch nimmt: andere CarSharing-Anbieter, wenn Sie dort eine Quernutzung in Anspruch nehmen Versicherungen und Anwälte im Fall von Unfällen und Schäden Inkasso-Unternehmen, wenn Sie nach wiederholter Mahnung Forderungen nicht begleichen Wirtschaftsprüfungsunternehmen Banken, wenn stadtmobil aufgrund des Geldwäschegesetzes zur Auskunft über Gesellschaftsverhältnisse verpflichtet ist. Daten geben wir an sonstige Dritte weiter, wenn und soweit diese von uns mit Aufgaben aus dem Rahmennutzungsvertrag betraut sind. Nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wir zur Beauftragung Dritter mit Aufgaben aus dem Rahmennutzungsvertrag berechtigt. Die Datenweitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderlich ist. Solche Aufgaben können sein: das Buchen der Fahrzeuge (Buchungszentrale), das Bereitstellen von Fahrzeugen, die Mitgliederverwaltung, die Abrechnung der Fahrten des Kunden und die Rechnungserstellung. Die Datenweitergabe erfolgt, wo nötig, jeweils im Rahmen eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung, der die Beachtung sämtlicher datenschutzrechtlicher Anforderungen sicherstellt. Daten werden an Dritte weitergegeben, die ein berechtigtes Interesse aufgrund eines Verstoßes gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die der Kunde oder seine Beauftragten verursacht haben, nachweisen. Im Übrigen erfolgt eine Datenweitergabe ausschließlich im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Fälle, zum Beispiel bei gesetzlicher Auskunftspflicht gegenüber Strafverfolgungsbehörden. Datenübermittlung an die SCHUFA/Creditreform stadtmobil behält sich vor, im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Wiesbaden und/oder an die Creditreform Essen Stenmans & Waterkamp KG, Essen, zu übermitteln. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von stadtmobil oder Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA und/oder der Creditreform dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Die SCHUFA bzw. die Creditreform verarbeiten die erhaltenen Daten und verwenden sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DS-GVO (siehe Anlage 1 zur Datenschutzerklärung) entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Creditreform erhalten Sie in dem ausführlichen Merkblatt „Creditreform-Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO (siehe ebenfalls Anlage 2 zur Datenschutzerklärung). Verwendung von Cookies auf der Website Im Rahmen Ihres Besuchs auf unserer Website können auf verschiedenen Seiten Cookies zum Einsatz kommen. Hierbei handelt es sich um Textdateien, die auf Ihrem Rechner platziert werden und unter anderem einen reibungslosen Ablauf des Besuchs unseres Online-Angebots ermöglichen. Wir setzen Cookies auf Basis von Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO ein, wobei wir hiermit folgende berechtigte Interessen verfolgen: Ermöglichung der Nutzung besonderer Funktionen, (pseudonymisierte) Analyse des Nutzungsverhaltens, um unsere Website zu optimieren, Erhöhung der Attraktivität sowie des Nutzungskomforts unserer Webseite, Verbesserung und bedarfsgerechte Gestaltung unseres Angebots. Der Einsatz von Cookies erfolgt im Rahmen von sogenannten Nutzungsprofilen. Ihnen wird hierbei ein Pseudonym zugeteilt, unter dem die Speicherung der Nutzungsdaten erfolgt. Ihre IP-Adresse wird ausschließlich in gekürzter Form gespeichert, so dass eine persönliche Zuordnung des Nutzungsprofils nicht mehr möglich ist. Die meisten von uns verwendeten Cookies werden nach Schließen des Browsers wieder von Ihrem Computer gelöscht (Sitzungs-Cookies). Andere Arten von Cookies können auf Ihrem Rechner verbleiben und ermöglichen uns, Ihren Rechner mittels des angelegten Nutzungsprofils bei Ihrem nächsten Besuch auf unserer Seite wiederzuerkennen (dauerhafte Cookies). Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und einzeln über deren Annahme entscheiden oder die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen. Bei der Nichtannahme von Cookies kann die Funktionalität unserer Website eingeschränkt sein. Die von uns verwendeten Cookies finden Sie hier . Dort können Sie auch jederzeit ihre Zustimmung ändern . Google Analytics Um die Nutzung unseres Internet-Auftrittes auswerten zu können, setzen wir Google Analytics ein. Dadurch sind wir verpflichtet, folgenden Passus in diese Datenschutzerklärung aufzunehmen: „Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Diese Website nutzt jedoch die IP-Anonymisierungs-Funktion von Google Analytics, durch die Ihre IP-Adresse von Google innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt und so anonymisiert wird. Im Auftrag von stadtmobil nutzt Google die übertragenen Informationen, um Ihr Nutzungsverhalten unserer Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung. Die Rechtsgrundlage für den Einsatz von Google Analytics ist § 15 Abs. 3 TMG bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die von uns gesendeten und mit Cookies verknüpften Daten werden nach 26 Monaten automatisch gelöscht. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Nähere Informationen zu Nutzungsbedingungen und Datenschutz finden Sie unter www.google.com/analytics/terms/de.html bzw. unter policies.google.com ; Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden. Dauer der Datenspeicherung Kommt kein Vertragsverhältnis mit uns zustande, werden die personenbezogenen Daten nach Bearbeitung der Kontaktanfrage unverzüglich gelöscht. Sofern Sie ein Kundenkonto eröffnen, werden Ihre Daten bis zum Widerruf der Einwilligung oder der Löschung des Kundenkontos gespeichert, sofern keine darüber hinausgehende rechtliche Aufbewahrungsfrist gilt. Personenbezogene Daten, die zur Vertragsabwicklung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, werden nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht, sofern Sie nicht ausdrücklich in die weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben bzw. einwilligen. Informationen für Sie über Angebote und Dienstleistungen Wenn Sie angegeben haben, dass Sie solche Informationen erhalten möchten, ist stadtmobil oder vertraglich an stadtmobil gebundene Dritte berechtigt, per E-Mail oder anderweitig (Post oder Telefon, wenn uns die entsprechenden Angaben bereitgestellt wurden) Kontakt mit Ihnen aufzunehmen, um Sie über Dienstleistungen, Preisausschreiben oder Angebote zu informieren, die direkt mit stadtmobil oder seinen Produkten und zugehörigen Dienstleistungen in Zusammenhang stehen. Wenn Sie solche Informationen zu irgendeinem Zeitpunkt nicht mehr erhalten möchten, können Sie uns Ihre Wünsche mitteilen, indem Sie sich über www.stadtmobil.de an stadtmobil wenden. Widerruflichkeit der Einwilligung Sofern die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ein Widerruf ist jederzeit per Kontaktformular oder E-Mail möglich, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Sicherheit und Offenlegungen stadtmobil hat Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass Ihre persönlichen Informationen geschützt sind. Wir verwenden Verschlüsselung sowie eine Firewall, um zu verhindern, dass Dritte auf Ihre persönlichen Informationen zugreifen. Zur Einhaltung geltender Gesetze behält sich stadtmobil das Recht vor, auf personenbezogene Informationen zuzugreifen und diese offen zu legen, um unsere Systeme ordnungsgemäß zu betreiben oder unsere Kunden und uns selbst zu schützen. Betroffenenrechte Als von der Verarbeitung personenbezogener Daten Betroffener stehen Ihnen die Rechte auf Auskunft über gespeicherte Daten (Art. 15 DSGVO), auf Berichtigung unzutreffender Daten (Art. 16 DSGVO), auf Löschung von Daten (Art. 17 DSGVO), auf Einschränkung der Verarbeitung von Daten (Art. 18 DSGVO), auf Widerspruch gegen unzumutbare Datenverarbeitung (Art. 21 DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) zu. Es besteht ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung, sofern Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO die Grundlage der Verarbeitung bildet. Sie haben insoweit das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Wir verarbeiten dann die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. In Fällen der direkten Ansprache zu Werbezwecken (Direktwerbung) haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Hinsichtlich der Wahrnehmung Ihrer Rechte können Sie uns jederzeit kontaktieren: datenschutz@stadtmobil.nrw Beschwerderecht Sie haben gem. Art. 77 Abs. 1 DSGVO das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde über rechtswidrige Datenverarbeitungen zu beschweren. Nähere Informationen erhalten Sie auf dem Serviceportal des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen unter www.ldi.nrw.de Interner Ansprechpartner für Datenschutz Für Fragen, Anregungen oder Kommentare zum Thema Datenschutz stehen wir Ihnen gerne unter folgender E-Mail-Adresse zur Verfügung: datenschutz@stadtmobil.nrw Änderung stadtmobil behält sich das Recht vor, die Datenschutzerklärung in unregelmäßigen Abständen zu ändern, und wird Sie über alle wesentlichen Änderungen informieren, die Auswirkungen auf die Verwendung Ihrer persönlichen Daten haben. Die jeweils aktuelle Fassung finden Sie auf der Website www.stadtmobil.de oder können sie bei stadtmobil anfordern. Anlage 1 zur Datenschutzerklärung SCHUFA-Information 1. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Tel.: +49 (0) 6 11-92 78 0 Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der SCHUFA ist unter der o.g. Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz oder per E-Mail unter datenschutz@schufa.de erreichbar. 2. Datenverarbeitung durch die SCHUFA 2.1 Zwecke der Datenverarbeitung und berechtigte Interessen, die von der SCHUFA oder einem Dritten verfolgt werden Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten, um berechtigten Empfängern Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen und juristischen Personen zu geben. Hierzu werden auch Scorewerte errechnet und übermittelt. Sie stellt die Informationen nur dann zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und eine Verarbeitung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Das berechtigte Interesse ist insbesondere vor Eingehung von Geschäften mit finanziellem Ausfallrisiko gegeben. Die Kreditwürdigkeitsprüfung dient der Bewahrung der Empfänger vor Verlusten im Kreditgeschäft und eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit, Kreditnehmer durch Beratung vor einer übermäßigen Verschuldung zu bewahren. Die Verarbeitung der Daten erfolgt darüber hinaus zur Betrugsprävention, Seriositätsprüfung, Geldwäscheprävention, Identitäts-und Altersprüfung, Anschriftenermittlung, Kundenbetreuung oder Risikosteuerung sowie der Tarifierung oder Konditionierung. Über etwaige Änderungen der Zwecke der Datenverarbeitung wird die SCHUFA gemäß Art. 14 Abs. 4 DS-GVO informieren. 2.2 Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis von Einwilligungen sowie auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungen, die bereits vor Inkrafttreten der DSGVO erteilt wurden. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten personenbezogenen Daten. 2.3 Herkunft der Daten Die SCHUFA erhält ihre Daten von ihren Vertragspartnern. Dies sind im europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige Institute, Finanzunternehmen und Zahlungsdienstleister, die ein finanzielles Ausfallrisiko tragen (z.B. Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Kreditkarten-, Factoring-und Leasingunternehmen) sowie weitere Vertragspartner, die zu den unter Ziffer 2.1 genannten Zwecken Produkte der SCHUFA nutzen, insbesondere aus dem (Versand-) Handels-, eCommerce-, Dienstleistungs-, Vermietungs-, Energieversorgungs-, Telekommunikations-, Versicherungs-, oder Inkassobereich. Darüber hinaus verarbeitet die SCHUFA Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen wie öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen (Schuldnerverzeichnisse, Insolvenzbekanntmachungen). 2.4 Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden (Personendaten, Zahlungsverhalten und Vertragstreue) Personendaten, z.B. Name (ggf. auch vorherige Namen, die auf gesonderten Antrag beauskunftet werden), Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, frühere Anschriften Informationen über die Aufnahme und vertragsgemäße Durchführung eines Geschäftes (z.B. Girokonten, Ratenkredite, Kreditkarten, Pfändungsschutzkonten, Basiskonten) Informationen über unbestrittene, fällige und mehrfach angemahnte oder titulierte Forderungen sowie deren Erledigung Informationen zu missbräuchlichem oder sonstigem betrügerischem Verhalten wie Identitäts-oder Bonitätstäuschungen Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen Scorewerte 2.5 Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige Vertragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Art. 28 DS-GVO sowie externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen. 2.6 Dauer der Datenspeicherung Die SCHUFA speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte Zeit. Maßgebliches Kriterium für die Festlegung dieser Zeit ist die Erforderlichkeit. Für eine Prüfung der Erforderlichkeit der weiteren Speicherung bzw. die Löschung personenbezogener Daten hat die SCHUFA Regelfristen festgelegt. Danach beträgt die grundsätzliche Speicherdauer von personenbezogenen Daten jeweils drei Jahre taggenau nach deren Erledigung. Davon abweichend werden z.B. gelöscht: Angaben über Anfragen nach zwölf Monaten taggenau Informationen über störungsfreie Vertragsdaten über Konten, die ohne die damit begründete Forderung dokumentiert werden (z. B. Girokonten, Kreditkarten, Telekommunikationskonten oder Energiekonten), Informationen über Verträge, bei denen die Evidenzprüfung gesetzlich vorgesehen ist (z.B. Pfändungsschutzkonten, Basiskonten) sowie Bürgschaften und Handelskonten, die kreditorisch geführt werden, unmittelbar nach Bekanntgabe der Beendigung. Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte nach drei Jahren taggenau, jedoch vorzeitig, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das zentrale Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird Informationen über Verbraucher-/Insolvenzverfahren oder Restschuldbefreiungsverfahren taggenau drei Jahre nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder Erteilung der Restschuldbefreiung. In besonders gelagerten Einzelfällen kann auch abweichend eine frühere Löschung erfolgen. Informationen über die Abweisung eines Insolvenzantrages mangels Masse, die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen oder über die Versagung der Restschuldbefreiung taggenau nach drei Jahren Personenbezogene Voranschriften bleiben taggenau drei Jahre gespeichert; danach erfolgt die Prüfung der Erforderlichkeit der fortwährenden Speicherung für weitere drei Jahre. Danach werden sie taggenau gelöscht, sofern nicht zum Zwecke der Identifizierung eine länger währende Speicherung erforderlich ist. 3. Betroffenenrechte Jede betroffene Person hat gegenüber der SCHUFA das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO und das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO. Die SCHUFA hat für Anliegen von betroffenen Personen ein Privatkunden ServiceCenter eingerichtet, das schriftlich unter SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln, telefonisch unter +49 (0) 6 1192 78 0 und über ein Internet-Formular unter www.schufa.de erreichbar ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich an die für die SCHUFA zuständige Aufsichtsbehörde, den Hessischen Datenschutzbeauftragten, zu wenden. Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden. Nach Art. 21 Abs. 1 DS-GVO kann der Datenverarbeitung aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben, widersprochen werden. Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und ist zu richten an SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln. 4. Profilbildung (Scoring) Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Art. 15 DS-GVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als „logistische Regression“ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z.B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z.B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Art. 9 DS-GVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DS-GVO, also z.B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Art. 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entscheidungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag -verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA-Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter www.scoring-wissen.de erhältlich. Anlage 2 zur Datenschutzerklärung Creditreform Information nach EU-DSGVO Verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 EU-DSGVO ist Creditreform Essen Stenmans & Waterkamp KG Hohenzollernstr. 40 D-45128 Essen Tel: 02 01 / 8 72 26-10 Fax: 02 01 / 8 72 26-59 E-Mail: info@essen.creditreform.de Datenschutzbeauftragter Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Creditreform Essen Stenmans & Waterkamp KG Datenschutzbeauftragter Hohenzollernstr. 40 D-45128 Essen Tel: 02 01 / 8 72 26-10 Fax: 02 01 / 8 72 26-59 E-Mail: Datenschutz@essen.creditreform.de Erklärung im Sinne der EU-DSGVO In unserer Datenbank werden insbesondere Angaben gespeichert über den Namen, die Firmierung, die Anschrift, den Familienstand, die berufliche Tätigkeit und die Vermögensverhältnisse, etwaige Verbindlichkeiten sowie Hinweise zum Zahlungsverhalten. Die Daten stammen zum Teil aus öffentlich zugänglichen Quellen wie öffentlichen Registern, dem Internet, der Presse und sonstigen Medien sowie aus der Übermittlung von Daten über offene Forderungen. Zweck der Verarbeitung der erhobenen Daten ist die Erteilung von Auskünften über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person/Firma einschließlich sonstiger bonitätsrelevanter Informationen sowie die Nutzung für Direktwerbung/Marketing. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f) EU-DSGVO. Wenn Creditreform als Inkassounternehmen eine Forderung gegen Sie als Schuldner bearbeitet, werden die dafür erforderlichen Daten auch im Creditreform Inkassobereich verarbeitet. Auskünfte über die bei uns gespeicherten Daten dürfen gemäß Art. 6 Abs. 1f) EU-DSGVO nur erteilt werden, wenn ein Kunde ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegt. Sofern Daten in Staaten außerhalb der EU übermittelt werden, erfolgt dies auf Basis der sog. Standardvertragsklauseln, die Sie unter folgendem Link eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/ einsehen oder sich zusenden lassen können. Berechtigte Interessen im vorgenannten Sinn können sein: Kreditentscheidung, Geschäftsanbahnung, Beteiligungsverhältnisse, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, überfällige Forderung, Vollstreckungsauskunft. Zu unseren Kunden zählen sowohl im Inland als auch im Ausland tätige Kreditinstitute, Leasinggesellschaften, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen, Unternehmen des Forderungsmanagements, Versand-, Groß- und Einzelhandelsfirmen sowie andere Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen gegen Rechnung liefern bzw. erbringen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Wirtschaftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u. a. für Zwecke des Dialogmarketings und zur Aktualisierung, Validierung und Anreicherung von Adressbeständen sowie die Herstellung entsprechender Datenträger genutzt. Die Daten werden solange gespeichert, wie ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung notwendig ist. Notwendig ist die Kenntnis in der Regel für eine Speicherdauer von zunächst drei Jahren. Nach Ablauf wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung taggenau gelöscht. Weitere Einzelheiten können Sie den vom Verband „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.“ aufgestellten „Verhaltensregeln für die Prüf- und Löschfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien“ entnehmen, die Sie unter folgendem Link finden: www.handelsauskunfteien.de/fileadmin/user_upload/handelsauskunfteien/doc/DW_CoC_Loeschfristen_180418_final_Logo.pdf Sie haben ein Recht auf Auskunft über die bei uns zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Soweit die über Sie gespeicherten Daten falsch sein sollten, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festgestellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, haben Sie bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der Daten. Sind Ihre Daten unvollständig, so haben Sie einen Anspruch auf Vervollständigung der Daten. Sofern Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der von uns gespeicherten Daten gegeben haben, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zu einem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung Ihrer Daten nicht berührt. Sie können sich über die Verarbeitung der Daten durch uns bei dem für Ihr Bundesland zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Übermittlung Ihrer Daten an uns ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsschluss erforderlich. Sie sind nicht verpflichtet, uns die gewünschten Daten zu überlassen. Geben Sie uns Ihre Daten nicht, kann dieser Umstand Ihrem Kreditgeber oder Lieferanten die Beurteilung Ihrer Kreditwürdigkeit erschweren oder unmöglich machen, was wiederum zur Folge haben kann, dass Ihnen ein Kredit oder eine Vorleistung des Lieferanten verweigert wird. Widerspruchsrecht Die Verarbeitung der bei uns gespeicherten Daten erfolgt aus zwingenden schutzwürdigen Gründen des Gläubiger- und Kreditschutzes, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten regelmäßig überwiegen, oder dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Nur bei Gründen, die sich aus einer bei Ihnen vorliegenden besonderen Situation ergeben und nachgewiesen werden müssen, können Sie der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen. Liegen solche besonderen Gründe nachweislich vor, werden die Daten nicht mehr verarbeitet. Werden Ihre Daten für Werbe- und Marketingzwecke verarbeitet, haben Sie das Recht, jederzeit dagegen Widerspruch einzulegen. Dann werden Ihre Daten zu diesem Zweck nicht mehr verarbeitet. Stand: 01.11.2020 Social Media stadtmobil betreibt Präsenzen auf facebook, Instagram und Twitter. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es für die Inanspruchnahme unserer Dienstleistung CarSharing nicht erforderlich ist, unsere Social-Media-Präsenzen auf facebook, Instagram oder Twitter zu besuchen, zu abonnieren oder den jeweiligen Social-Media-Dienst überhaupt zu nutzen. Wenn Sie dies dennoch tun, gelten die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Anbieters. Facebook stadtmobil Rhein-Ruhr greift für den auf Facebook angebotenen Informationsdienst auf die technische Plattform und die Dienste der Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square Grand Canal Harbour, Dublin 2, Ireland zurück. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie diese Facebook-Seite und ihre Funktionen in eigener Verantwortung nutzen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung der interaktiven Funktionen (z.B. Kommentieren, Teilen, Bewerten). Alternativ können Sie die über diese Seite angebotenen Informationen auch auf unserem Internet-Angebot unter www.rhein-neckar.stadtmobil.de abrufen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es für die Inanspruchnahme unserer Dienstleistung CarSharing nicht erforderlich ist, unsere Social-Media-Präsenzen auf facebook, Instagram oder Twitter zu besuchen, zu abonnieren oder den jeweiligen Social-Media-Dienst überhaupt zu nutzen. Beim Besuch unserer Facebook-Seite erfasst Facebook u.a Ihre IP-Adresse sowie weitere Informationen, die in Form von Cookies auf Ihrem PC vorhanden sind. Diese Informationen werden verwendet, um uns als Betreiber der Facebook-Seiten statistische Informationen über die Inanspruchnahme der Facebook-Seite zur Verfügung zu stellen. Nähere Informationen hierzu stellt Facebook unter folgendem Link zur Verfügung: de-de.facebook.com/help/pages/insights. &nbsp ; Die in diesem Zusammenhang über Sie erhobenen Daten werden von der Facebook Ltd. verarbeitet und dabei gegebenenfalls in Länder außerhalb der Europäischen Union übertragen. Welche Informationen Facebook erhält und wie diese verwendet werden, beschreibt Facebook in allgemeiner Form in seinen Datenverwendungsrichtlinien. Dort finden Sie auch Informationen über Kontaktmöglichkeiten zu Facebook sowie zu den Einstellmöglichkeiten für Werbeanzeigen. Die Datenverwendungsrichtlinien sind unter folgendem Link verfügbar: de-de.facebook.com/about/privacy &nbsp ; Die vollständigen Datenrichtlinien von Facebook finden Sie hier: https://de-de.facebook.com/full_data_use_policy Facebook stellt für Seiten sogenannte „Seiten-Insights“ (ein Tracking-Tool) zur Verfügung. Bei Seiten-Insights handelt es sich um zusammengefasste Daten, durch die stadtmobil Aufschluss darüber erlangen kann, wie die Menschen mit der Seite interagieren. Seiten-Insights können auf personenbezogenen Daten basieren, die im Zusammenhang mit einem Besuch oder einer Interaktion von Personen auf bzw. mit der Seite und ihren Inhalten erfasst wurden. Facebook Ireland Limited („Facebook Ireland“) und stadtmobil sind gemeinsam Verantwortliche für die Verarbeitung von Insights-Daten. Die primäre Verantwortung gemäß DSGVO für die Verarbeitung von Insights-Daten liegt bei Facebook und Facebook erfüllt sämtliche Pflichten aus der DSGVO im Hinblick auf die Verarbeitung von Insights-Daten (u. a. Artikel 12 und 13 DSGVO, Artikel 15 bis 22 DSGVO und Artikel 32 bis 34 DSGVO). Darüber hinaus wird Facebook Ireland das Wesentliche dieser Seiten-Insights-Ergänzung den betroffenen Personen zur Verfügung stellen. stadtmobil als Betreiber trifft keine Entscheidungen hinsichtlich der Verarbeitung von Insights-Daten und alle weiteren sich aus Art. 13 DSGVO ergebenden Informationen, darunter Rechtsgrundlage, Identität des Verantwortlichen und Speicherdauer von Cookies auf Nutzerendgeräten. Facebook Ireland entscheidet nach seinem alleinigen Ermessen, wie es seine Pflichten gemäß dieser Seiten-Insights-Ergänzung erfüllt. Facebook Ireland bleibt alleinig verantwortlich für die Verarbeitung solcher personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Seiten-Insights, die nicht unter diese Seiten-Insights-Ergänzung fallen. stadtmobil hat kein Recht, die Offenlegung von im Zusammenhang mit Facebook-Produkten verarbeiteten personenbezogenen Daten von Facebook-Nutzern zu verlangen. Denn vollständigen Vertrag zur gemeinsamen Verantwortlichkeit von facebook und dem Betreiber der Seite finden Sie hier: www.facebook.com/legal/terms/page_controller_addendum Betroffenenrechte können bei Facebook Ireland sowie bei stadtmobil geltend gemacht werden. In welcher Weise Facebook sonstige Daten aus dem Besuch von Facebook-Seiten für eigene Zwecke verwendet, in welchem Umfang Aktivitäten auf der Facebook-Seite einzelnen Nutzern zugeordnet werden, wie lange Facebook diese Daten speichert und ob Daten aus einem Besuch der Facebook-Seite an Dritte weitergegeben werden, wird von Facebook nicht abschließend und klar benannt und ist uns nicht bekannt. Beim Zugriff auf eine Facebook-Seite wird die Ihrem Endgeräte zugeteilte IP-Adresse an Facebook übermittelt. Nach Auskunft von Facebook wird diese IP-Adresse anonymisiert (bei „deutschen“ IP-Adressen) und nach 90 Tagen gelöscht. Facebook speichert darüber hinaus Informationen über die Endgeräte seiner Nutzer (z.B. im Rahmen der Funktion „Anmeldebenachrichtigung“); gegebenenfalls ist Facebook damit eine Zuordnung von IP-Adressen zu einzelnen Nutzern möglich. 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18.10.16 | Inhaltsseite Downloads

Jetzt Buchungs-App herunterladen! Mit der stadtmobil-App sehen Sie sofort die verfügbaren Fahrzeuge in der Nähe. Als registrierter Kunde buchen Sie Ihr Auto spontan oder bis zu einem halben Jahr im Voraus. Dokumente und rechtliche Informationen Informationen zur Nutzung Kurzanleitung CarSharing Rechtliche Informationen Tarifordnung & AGB (Ab 1.2.2025) Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) Vertragsunterlagen Privatkunden Vereinbarung bei Kundengemeinschaft SEPA-Lastschriftmandat Vertragsunterlagen Geschäftskunden Rahmennutzungsvertrag Firmen/Juristische Personen Meldung Beauftragte/Fahrer von Firmen/Juristische Personen SEPA-Lastschriftmandat

Duisburg

25.02.20 | Inhaltsseite Duisburg

Unser CarSharing-Angebot für Duisburg Stadt wählen... Stadt wählen... Regional Überregional Orten Gefundene Stationen in Marker-Link Tarif für Businesskunden Bei einer Fahrleistung von weniger als 15.000 Kilometern im Jahr ist CarSharing mit stadtmobil deutlich günstiger als ein eigenes Firmenfahrzeug! Denn bei uns zahlen Sie nur die gefahrenen Kilometer und die Dauer der Fahrzeugnutzung. Und darin ist der Kraftstoff bereits enthalten. Anstelle eines hohen Wertverlustes und regelmäßiger Zahlungen für Leasing, Steuern, Versicherung, Reparatur- und Wartungskosten für einen Firmenwagen zahlen Sie lediglich einen geringen Monatsbeitrag und einmalig die Kosten Ihrer Anmeldung. Mit der Option „Vielfahrer“ erhalten Sie zusätzlich 20% Rabatt auf die Zeit- und Kilometerkosten des Business-Tarifs. Und dies für dienstlichen Fahrten aller Ihrer Mitarbeiter. Business-Tarif - Ihr Einstieg ins CarSharing Mit geringen monatlichen Kosten und günstigen Zeit- und Kilometerpreisen machen wir Ihr Business mobil! Fixkosten Erstnutzer weitere Mitarbeiter Anmeldegebühr (einmalig) 40,00 € (47,60 €) 10,00 € (11,90 €) Mindestvertragslaufzeit keine keine Monatsbeitrag 2,00 € (2,38 €) 2,00 € (2,38 €) Nutzungskosten Die Nutzungskosten setzen sich zusammen aus Zeit- und Kilometerkosten (abhängig von der gebuchten Fahrzeugklasse – ein kleines Auto ist günstiger als ein großes). Bei den Zeitkosten wird der jeweils günstigste Tarif abgerechnet (Best-Case-Abrechnung). Die Nutzungskosten verstehen sich inklusive Kraftstoff und Versicherung. Fahrzeugklasse XS S M L Km-Kosten €/km 0,28 (0,33) 0,29 (0,34) 0,30 (0,36) 0,34 (0,40) Zeit-Kosten €/Stunde 1,75 (2,08) 2,64 (3,14) 3,36 (4,00) 5,77 (6,87) €/24 Std. 26,37 (31,38) 30,76 (36,61) 38,01 (45,23) 57,71 (68,68) €/Woche 131,84 (156,89) 153,81 (183,04) 190,05 (226,15) 288,57 (343,39) Die Nachtstunden von 0 Uhr bis 7 Uhr sind um 50 % rabattiert. Die Kilometer-Kosten für Fahrtstrecken werden ab dem 201. km um 20 % und ab dem 501. km um 30 % rabattiert. Bitte beachten Sie den Anpassungsvorbehalt für Benzinpreisänderungen. Die Preisangaben sind Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer (Preisangaben in Klammern inkl. 19% Mehrwertsteuer). Es gilt die Tarifordnung, die Sie hier herunterladen können. Die Businesstarife sind nur für Industrie, Handwerk, Handel, Gewerbe, Vereine und sonstige Selbstständige zugänglich. Option „Vielfahrer“ - mit 20 % Preisvorteil Unser Sparangebot für alle, die öfter mal ein Auto brauchen. Mit der Option „Vielfahrer“ erhalten Sie ganze 20 % Rabatt auf die Zeit- und Kilometerkosten des Business-Tarifs! Das lohnt sich bereits, wenn Sie mehrmals im Monat ein Fahrzeug benötigen oder betrieblich bedingt größere Strecken zurücklegen. Erstnutzer weiterer Mitarbeiter Monatsbeitrag Zuschlag Vielfahreroption 20,00 € (23,80 €) 0,00 € (0,00 €) Mindestvertragslaufzeit 12 Monate 12 Monate Die Preisangaben sind Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer (Preisangaben in Klammern inkl. 19% Mehrwertsteuer). Es gilt die Tarifordnung, die Sie hier herunterladen können. Die Businesstarife sind nur für Industrie, Handwerk, Handel, Gewerbe, Vereine und sonstige Selbstständige zugänglich. Preisbeispiele Business-Tarif mit Option "Vielfahrer" Materialtransport in der Stadt: Transporter Fahrzeugklasse L, 2 Stunden, 8 km: 11,54 € Zeit + 2,72 € km = 14,26 € Materialtransport in der Stadt: Fahrzeugklasse L-Transporter, 2 Stunden, 8 km: 9,23 € Zeit + 2,18 € km = 11,41 € Kundenbesuche in der Region: e-Mobil Fahrzeugklasse S, 8 Stunden, 60 km: 21,12 € Zeit + 17,40 € km = 38,52 € Kundenbesuche in der Region: e-Mobil Fahrzeugklasse S, 8 Stunden, 60 km: 16,90 € Zeit + 13,92 € km = 30,82 € Geschäftsreise nach Amsterdam: Kombi Fahrzeugklasse M, 1 Tag, 440 km: 38,01 € Zeit + 117,60 € km = 155,61 € Geschäftsreise nach Amsterdam: Kombi Fahrzeugklasse M, 1 Tag, 440 km: 30,41 € Zeit + 99,08 € km = 124,49 € Die Preisangaben sind Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer (Preisangaben in Klammern inkl. 19% Mehrwertsteuer). Es gilt die Tarifordnung, die Sie hier herunterladen können. Die Businesstarife sind nur für Industrie, Handwerk, Handel, Gewerbe, Vereine und sonstige Selbstständige zugänglich. CarSharing mit stadtmobil - So melden Sie sich an Ob Unternehmen, Selbstständiger oder Verein, die Anmeldung bei stadtmobil geht schnell und einfach: Schicken Sie uns den ausgefüllten Rahmennutzungsvertrag für juristische Personen und den Kartenantrag per E-Mail, Fax oder Post zu. Bitte legen Sie einen Gewerbenachweis und ggfs. eine Vollmacht bei. Innerhalb eines Werktages sind Sie freigeschaltet und mobil. Alle Unterlagen dafür finden Sie hier zum download . Sie haben noch Fragen? Gerne beraten wir Sie individuell. Vereinbaren Sie unter Tel. 0201 / 470 99 080 oder per E-Mail unter rhein-ruhr(at)stadtmobil.de einen Beratungstermin vor Ort oder per Web-Chat.

Duisburg

13.11.19 | Inhaltsseite Duisburg

Unser CarSharing-Angebot für Duisburg Stadt wählen... Stadt wählen... Regional Überregional Details Marker-Link × CarSharing im Quartier Das ist neu bei stadtmobil: Ein CarSharing-Fahrzeug, das ohne festen Stellplatz in einem Quartier oder über mehrere Straßenzüge hinweg abgestellt und abgeholt werden kann. Das von uns bestimmte Quartier bildet das Stationsgebiet, ist also Abhol- und Abstellzone. Quasi eine homezone für die stadtmobil-Fahrzeuge statt einem einzelnen konkreten Stellplatz. Das Abstellen nach der Buchung ist innerhalb der Quartiers auf allen legalen, öffentlichen Pkw-Stellplätzen möglich. Vorausgesetzt, dass das stadtmobil-Auto dort mindestens 72 Stunden offiziell und durchgehend stehen darf. Bestehen zeitliche Parkbeschränkungen oder eine Parkraumbewirtschaftung (z.B. Parkscheinautomat) darf dieser Parkplatz leider nicht genutzt werden! Das Fahrzeug wird gebucht wie unserer stationsbasierten Fahrzeuge auch. Auch die Vorlaufzeit für Buchungen von bis zu sechs Monaten funktioniert wie gehabt. Es wird Ihnen lediglich der genaue Standort des Fahrzeugs innerhalb des Quartiers 15 Minuten vor Buchungsbeginn per SMS auf Ihr Mobiltelefon geschickt. Unser Tarif für Privatkunden Autokredit, Kraftstoff, Versicherung oder Reparaturen? All das können Sie bei stadtmobil CarSharing vergessen. Ob Wenig-oder Vielfahrer, bei uns sind Sie immer günstig unterwegs: Schon im Privatkunden Basis-Tarif mit geringen monatlichen Kosten. Die Lösung, wenn Sie nur gelegentlich CarSharing nutzen. Oder mit der Zusatzoption „Vielfahrer“. Diese lohnt sich bereits, wenn Sie mehrmals im Monat ein Fahrzeug nutzen oder auch mal weitere Strecken, z.B. im Urlaub, mit stadtmobil fahren. Basis-Tarif - Für die gelegentliche Nutzung Fixkosten Erstnutzer Partner im selben Haushalt 1 Anmeldegebühr 19,00 € 19,00 € Mindestvertragslaufzeit keine keine Monatsbeitrag Privatkunden 5,00 € 2,50 € Für Abonnenten der Verkehrsunternehmen im VRR, für Mieter verschiedener Wohnungsunternehmen, Besitzer von Neubürger-Gutscheinen oder Mitglieder des ADFC bieten wir attraktive Partnerrabatte . Der jeweilige Rabattnachweis muss auf Aufforderung bei der Anmeldung vorgelegt werden. 1 Kundengemeinschaft im Sinne des §2 AGB. Nutzungskosten* Die Nutzungskosten setzen sich zusammen aus einem Zeittarif und einem Kilometertarif (abhängig von der gebuchten Fahrzeugklasse – ein kleines Auto ist günstiger als ein großes). Beim Zeittarif wird der jeweils günstigste Tarif abgerechnet (Best-Case-Abrechnung). Die Nutzungskosten verstehen sich inklusive Kraftstoff und Versicherung. Fahrzeugklasse XS S M L km-Kosten pro km 0,34 € 0,35 € 0,37 € 0,44 € Zeit-Kosten pro Stunde 2,24 € 3,36 € 4,28 € 7,36 € pro 24 Std. 33,61 € 39,21 € 48,45 € 73,57 € pro Woche 164,01 € 191,35 € 236,43 € 359,01 € Die Nachtstunden von 0 Uhr bis 7 Uhr sind um 50 % rabattiert. Die Kilometerkosten für Fahrtstrecken ab dem 201. km sind um 20 % rabattiert und ab dem 501. km um 30 % rabattiert. Bitte beachten Sie den Anpassungsvorbehalt bei Preisänderungen für Kraftstoffe (Strom, Benzin, Diesel). *Die aufgeführten Preise gelten ab dem 01.01.2024. Alle Angaben ohne Gewähr. Es gilt die Tarifordnung, die Sie hier herunterladen können. Option „Vielfahrer“ - Für regelmäßige Nutzer Das Sparangebot für alle, die öfter mal ein Auto brauchen. Mit der Option „Vielfahrer“ erhalten Sie 20 % Rabatt auf die Zeit- und Kilometerkosten des Basis-Tarifs. Zusätzlich ist die stadtmobil Zugangskarte für die Nutzung von deutschlandweit über 5.000 Fahrzeugen 2 enthalten. Die Option „Vielfahrer“ lohnt sich bereits, wenn Sie mehrmals im Monat ein Fahrzeug nutzen oder auch mal weitere Strecken, z.B. im Urlaub, mit stadtmobil fahren. Erstnutzer Partner im selben Haushalt 1 Monatsbeitrag Zuschlag Vielfahreroption 20,00 € 0,00 € Mindestvertragslaufzeit 12 Monate 12 Monate 1 Kundengemeinschaft im Sinne des §2 AGB. 2 Die Abrechnung von Fahrten bei anderen Organisationen erfolgt immer im stadtmobil Rhein-Ruhr Basis-Tarif. Alle Angaben ohne Gewähr. Es gilt die Tarifordnung, die Sie hier herunterladen können. Preisbeispiele Privatkunden Basis-Tarif mit Zusatz-Option "Vielfahrer" Großeinkauf im Supermarkt: Fahrzeugklasse M, 2 Stunden, 10 km: 8,57 € Zeit + 3,70 € km = 12,27 € Großeinkauf im Supermarkt: Fahrzeugklasse M, 2 Stunden, 10 km: 6,58 € Zeit + 2,96 € km = 9,81 € Ausflug mit dem e-Mobil: Fahrzeugklasse S, 6 Stunden, 50 km: 20,16 € Zeit + 17,50 € km = 37,66 € Ausflug mit dem e-Mobil Fahrzeugklasse S, 6 Stunden, 50 km: 16,13 € Zeit + 14,00 € km = 30,13 € Wochenende in Holland: Fahrzeugklasse XS, 2 Tage, 170 km: 67,21 € Zeit + 57,80 € km = 125,01 € Wochenende in Holland: Fahrzeugklasse XS, 2 Tage, 170 km: 53,77 € Zeit + 46,24 € km = 100,01 € Der Privatkunden-Tarif hat Preisangaben inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die aufgeführten Preise gelten ab dem 01.01.2024. In unseren km-Kosten ist der Kraftstoff (Strom, Benzin, Diesel) enthalten. Daher müssen wir bei erheblichen Änderungen der Kraftstoffpreise unsere km-Kosten anpassen. Dies erfolgt einheitlich um je 1 Cent pro 15 Cent Benzinpreisänderung. Die in dieser Tarifordnung genannten km-Kosten gelten für einen durchschnittlichen Superbenzinpreis zwischen 1,75 € und 1,90 €. Wir nehmen als Durchschnittspreis den von Aral angegebenen Durchschnittspreis für Superbenzin (E5) aus dem Vormonat. Alle Angaben ohne Gewähr. Es gilt die Tarifordnung, die Sie hier herunterladen können. Tarifrechner - Rechnen Sie doch mal Mit unserem Tarifrechner können Sie sich beliebige Fahrten ausrechnen. So haben Sie die Preise immer im Blick! Bei stadtmobil immer enthalten: Der Wertverlust des Fahrzeuges, Kraftstoff, Versicherung (Haftpflicht, Teil-und Vollkasko), Kfz-Steuer, Inspektionen, Reparaturen, Wagenpflege und Stellplatzmiete. 9467 100 Tarifauswahl: Basis-Tarif Tarifoption Vielfahrer Tarifklasse (Fahrzeug): XS - Mini S - Kleinwagen M - Kombi L - Bus Fahrstrecke: km Fahrtbeginn: Fahrtende: Lädt Keine Ergebnisse für die gewählten Daten Gesamtkosten Alle Angaben ohne Gewähr. Es gilt die Tarifordnung, die Sie hier herunterladen können. Zusatzangebot: Das Sicherheitspaket Wenn Sie selbstverschuldet einen Unfall verursachen, tragen Sie einen Teil der Schadenskosten selbst (Versicherungsselbstbeteiligung = SB). Sie können die Höhe der SB durch ein Sicherheitspaket bei stadtmobil reduzieren. Haftpflicht Teilkasko Vollkasko max. pro Schadenfall Ohne Sicherheitspaket: Selbstbeteiligung regulär 750,00 € 300,00 € 750,00 € 900,00 € Selbstbeteiligung erhöht 1.500,00 € 300,00 € 1.500,00 € 1.800,00 € Mit optionalem Sicherheitspaket: Selbstbeteiligung mit Sicherheitspaket Basis 250,00 € 100,00 € 250,00 € 300,00 € Selbstbeteiligung mit Sicherheitspaket Plus 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Bitte beachten Sie: In Fällen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie bei Verletzung der vertraglichen Obliegenheitspflichten (polizeiliche Unfallaufnahme und Mitteilung an stadtmobil) droht eine höhere Haftung (§15 AGB). Erläuterungen: Die Haftpflichtversicherung trägt die Kosten eines Unfallgegners. Die Teilkaskoversicherung trägt die Kosten z.B. für Glasschaden, bei Wildunfall oder bei Diebstahl. Die Vollkaskoversicherung trägt die Reparaturkosten für Unfallschäden am stadtmobil-Fahrzeug. Die erhöhte Selbstbeteiligung gilt für: Kunden, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; Führerscheininhaber in der Probezeit; Führerscheininhaber mit weniger als 2 Jahren Führerscheinbesitz in Deutschland; Kunden ohne Sicherheitspaket, die in den 12 Monaten vor dem aktuellen Schaden bereits einen Schaden verursacht haben. Bedingungen für die Inanspruchnahme des Sicherheitspakets: Mindestens 2 Jahre Fahrerlaubnis in Deutschland, Mindestalter 25 Jahre. Mindestens 2 Jahre unfallfreies Fahren bei stadtmobil, ausgenommen Neuverträge. Die Haftungsreduktion gilt für einen Unfallschaden pro Jahr. Bei einem weiteren Schadensfall werden Sie eine Stufe hochgestuft (z.B. von Sicherheitspaket Plus auf Sicherheitspaket Basis oder von Sicherheitspaket Basis auf Selbstbeteiligung regulär). Was ist zu beachten? Die Mindestlaufzeit für ein Sicherheitspaket beträgt 12 Monate. Nach Ablauf der 12 Monate verlängert sich das Sicherheitspaket jeweils um einen Monat, wenn es nicht 4 Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Das Sicherheitspaket gilt vorbehaltlich des Zahlungseingangs bei stadtmobil. stadtmobil hat das Recht, einen Antrag abzulehnen oder nach Ablauf eines Jahres nicht weiterzuführen. Das Sicherheitspaket gilt nur für den versicherten Kunden. Andere Fahrer haften mit der regulären Selbstbeteiligung bzw. mit der erhöhten Selbstbeteiligung. Die vollständig ausgefüllte Unfallmitteilung muss innerhalb von 7 Tagen bei stadtmobil eingehen (§11 Abs. 1 AGB). Im Übrigen gelten die Vertrags- und Versicherungsbedingungen. Entgelt für das Sicherheitspaket Basis: Privatkundenvertrag Erstnutzer 4,90 €/Monat Privatkundenvertrag Partner 2,00 €/Monat Entgelt für das Sicherheitspaket Plus: Privatkundenvertrag, je versicherte Person 9,90 €/Monat Alle Angaben ohne Gewähr. Es gilt die Tarifordnung, die Sie hier herunterladen können. Der Privatkunden-Tarif hat Preisangaben inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Vorteilspartner in Duisburg Die Vorteile sind grundsätzlich nicht kombinierbar und können je Kunde nur einmalig eingelöst werden. DVG - Duisburger Verkehrsgesellschaft AG Mit dem Deutschland-Ticket oder einem Abo-Ticket der DVG fahren Sie im vergünstigten VRR-Tarif: Damit sparen Sie 5 EUR Monatsbeitrag! ADFC e.V. Mitglieder des Vereins Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC) e.V. erhalten bei Vertragsabschluss einen Nachlass in Höhe von 50 % auf die Anmeldegebühr. Anmeldung und Führerscheinkontrolle Melden Sie sich jetzt online an und machen Sie den Führerschein-Check im Video-Chat. Oder kommen Sie im DVG KundenCenter zur Führerscheinkontrolle vorbei. Anschließend können Sie sofort losfahren! DVG KundenCenter Hbf Harry-Epstein-Platz 47051 Duisburg Route planen 0201 / 470 99 080 info@stadtmobil.nrw Montag bis Freitag 07:00 bis 18:30 Uhr Samstag 09:00 bis 13:00 Uhr

Essen

02.12.19 | Inhaltsseite Essen

Unser CarSharing-Angebot für Essen Stadt wählen... Stadt wählen... Regional Überregional Orten Gefundene Stationen in Marker-Link Tarif für Businesskunden Bei einer Fahrleistung von weniger als 15.000 Kilometern im Jahr ist CarSharing mit stadtmobil deutlich günstiger als ein eigenes Firmenfahrzeug! Denn bei uns zahlen Sie nur die gefahrenen Kilometer und die Dauer der Fahrzeugnutzung. Und darin ist der Kraftstoff bereits enthalten. Anstelle eines hohen Wertverlustes und regelmäßiger Zahlungen für Leasing, Steuern, Versicherung, Reparatur- und Wartungskosten für einen Firmenwagen zahlen Sie lediglich einen geringen Monatsbeitrag und einmalig die Kosten Ihrer Anmeldung. Mit der Option „Vielfahrer“ erhalten Sie zusätzlich 20% Rabatt auf die Zeit- und Kilometerkosten des Business-Tarifs. Und dies für dienstlichen Fahrten aller Ihrer Mitarbeiter. Business-Tarif - Ihr Einstieg ins CarSharing Mit geringen monatlichen Kosten und günstigen Zeit- und Kilometerpreisen machen wir Ihr Business mobil! Fixkosten Erstnutzer weitere Mitarbeiter Anmeldegebühr (einmalig) 40,00 € (47,60 €) 10,00 € (11,90 €) Mindestvertragslaufzeit keine keine Monatsbeitrag 2,00 € (2,38 €) 2,00 € (2,38 €) Nutzungskosten Die Nutzungskosten setzen sich zusammen aus Zeit- und Kilometerkosten (abhängig von der gebuchten Fahrzeugklasse – ein kleines Auto ist günstiger als ein großes). Bei den Zeitkosten wird der jeweils günstigste Tarif abgerechnet (Best-Case-Abrechnung). Die Nutzungskosten verstehen sich inklusive Kraftstoff und Versicherung. Fahrzeugklasse XS S M L Km-Kosten €/km 0,28 (0,33) 0,29 (0,34) 0,30 (0,36) 0,34 (0,40) Zeit-Kosten €/Stunde 1,75 (2,08) 2,64 (3,14) 3,36 (4,00) 5,77 (6,87) €/24 Std. 26,37 (31,38) 30,76 (36,61) 38,01 (45,23) 57,71 (68,68) €/Woche 131,84 (156,89) 153,81 (183,04) 190,05 (226,15) 288,57 (343,39) Die Nachtstunden von 0 Uhr bis 7 Uhr sind um 50 % rabattiert. Die Kilometer-Kosten für Fahrtstrecken werden ab dem 201. km um 20 % und ab dem 501. km um 30 % rabattiert. Bitte beachten Sie den Anpassungsvorbehalt für Benzinpreisänderungen. Die Preisangaben sind Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer (Preisangaben in Klammern inkl. 19% Mehrwertsteuer). Es gilt die Tarifordnung, die Sie hier herunterladen können. Die Businesstarife sind nur für Industrie, Handwerk, Handel, Gewerbe, Vereine und sonstige Selbstständige zugänglich. Option „Vielfahrer“ - mit 20 % Preisvorteil Unser Sparangebot für alle, die öfter mal ein Auto brauchen. Mit der Option „Vielfahrer“ erhalten Sie ganze 20 % Rabatt auf die Zeit- und Kilometerkosten des Business-Tarifs! Das lohnt sich bereits, wenn Sie mehrmals im Monat ein Fahrzeug benötigen oder betrieblich bedingt größere Strecken zurücklegen. Erstnutzer weiterer Mitarbeiter Monatsbeitrag Zuschlag Vielfahreroption 20,00 € (23,80 €) 0,00 € (0,00 €) Mindestvertragslaufzeit 12 Monate 12 Monate Die Preisangaben sind Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer (Preisangaben in Klammern inkl. 19% Mehrwertsteuer). Es gilt die Tarifordnung, die Sie hier herunterladen können. Die Businesstarife sind nur für Industrie, Handwerk, Handel, Gewerbe, Vereine und sonstige Selbstständige zugänglich. Preisbeispiele Business-Tarif mit Option "Vielfahrer" Materialtransport in der Stadt: Transporter Fahrzeugklasse L, 2 Stunden, 8 km: 11,54 € Zeit + 2,72 € km = 14,26 € Materialtransport in der Stadt: Fahrzeugklasse L-Transporter, 2 Stunden, 8 km: 9,23 € Zeit + 2,18 € km = 11,41 € Kundenbesuche in der Region: e-Mobil Fahrzeugklasse S, 8 Stunden, 60 km: 21,12 € Zeit + 17,40 € km = 38,52 € Kundenbesuche in der Region: e-Mobil Fahrzeugklasse S, 8 Stunden, 60 km: 16,90 € Zeit + 13,92 € km = 30,82 € Geschäftsreise nach Amsterdam: Kombi Fahrzeugklasse M, 1 Tag, 440 km: 38,01 € Zeit + 117,60 € km = 155,61 € Geschäftsreise nach Amsterdam: Kombi Fahrzeugklasse M, 1 Tag, 440 km: 30,41 € Zeit + 99,08 € km = 124,49 € Die Preisangaben sind Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer (Preisangaben in Klammern inkl. 19% Mehrwertsteuer). Es gilt die Tarifordnung, die Sie hier herunterladen können. Die Businesstarife sind nur für Industrie, Handwerk, Handel, Gewerbe, Vereine und sonstige Selbstständige zugänglich. CarSharing mit stadtmobil - So melden Sie sich an Ob Unternehmen, Selbstständiger oder Verein, die Anmeldung bei stadtmobil geht schnell und einfach: Schicken Sie uns den ausgefüllten Rahmennutzungsvertrag für juristische Personen und den Kartenantrag per E-Mail, Fax oder Post zu. Bitte legen Sie einen Gewerbenachweis und ggfs. eine Vollmacht bei. Innerhalb eines Werktages sind Sie freigeschaltet und mobil. Alle Unterlagen dafür finden Sie hier zum download . Sie haben noch Fragen? Gerne beraten wir Sie individuell. Vereinbaren Sie unter Tel. 0201 / 470 99 080 oder per E-Mail unter rhein-ruhr(at)stadtmobil.de einen Beratungstermin vor Ort oder per Web-Chat.

Essen

13.11.19 | Inhaltsseite Essen

Unser CarSharing-Angebot für Essen Stadt wählen... Stadt wählen... Regional Überregional Details Marker-Link × Unser Tarif für Privatkunden Autokredit, Kraftstoff, Versicherung oder Reparaturen? All das können Sie bei stadtmobil CarSharing vergessen. Ob Wenig-oder Vielfahrer, bei uns sind Sie immer günstig unterwegs: Schon im Privatkunden Basis-Tarif mit geringen monatlichen Kosten. Die Lösung, wenn Sie nur gelegentlich CarSharing nutzen. Oder mit der Zusatzoption „Vielfahrer“. Diese lohnt sich bereits, wenn Sie mehrmals im Monat ein Fahrzeug nutzen oder auch mal weitere Strecken, z.B. im Urlaub, mit stadtmobil fahren. Basis-Tarif - Für die gelegentliche Nutzung Fixkosten Erstnutzer Partner im selben Haushalt 1 Anmeldegebühr 19,00 € 19,00 € Mindestvertragslaufzeit keine keine Monatsbeitrag Privatkunden 5,00 € 2,50 € Für Abonnenten der Verkehrsunternehmen im VRR, für Mieter verschiedener Wohnungsunternehmen, Besitzer von Neubürger-Gutscheinen oder Mitglieder des ADFC bieten wir attraktive Partnerrabatte . Der jeweilige Rabattnachweis muss auf Aufforderung bei der Anmeldung vorgelegt werden. 1 Kundengemeinschaft im Sinne des §2 AGB. Nutzungskosten* Die Nutzungskosten setzen sich zusammen aus einem Zeittarif und einem Kilometertarif (abhängig von der gebuchten Fahrzeugklasse – ein kleines Auto ist günstiger als ein großes). Beim Zeittarif wird der jeweils günstigste Tarif abgerechnet (Best-Case-Abrechnung). Die Nutzungskosten verstehen sich inklusive Kraftstoff und Versicherung. Fahrzeugklasse XS S M L km-Kosten pro km 0,34 € 0,35 € 0,37 € 0,44 € Zeit-Kosten pro Stunde 2,24 € 3,36 € 4,28 € 7,36 € pro 24 Std. 33,61 € 39,21 € 48,45 € 73,57 € pro Woche 164,01 € 191,35 € 236,43 € 359,01 € Die Nachtstunden von 0 Uhr bis 7 Uhr sind um 50 % rabattiert. Die Kilometerkosten für Fahrtstrecken ab dem 201. km sind um 20 % rabattiert und ab dem 501. km um 30 % rabattiert. Bitte beachten Sie den Anpassungsvorbehalt bei Preisänderungen für Kraftstoffe (Strom, Benzin, Diesel). *Die aufgeführten Preise gelten ab dem 01.01.2024. Alle Angaben ohne Gewähr. Es gilt die Tarifordnung, die Sie hier herunterladen können. Option „Vielfahrer“ - Für regelmäßige Nutzer Das Sparangebot für alle, die öfter mal ein Auto brauchen. Mit der Option „Vielfahrer“ erhalten Sie 20 % Rabatt auf die Zeit- und Kilometerkosten des Basis-Tarifs. Zusätzlich ist die stadtmobil Zugangskarte für die Nutzung von deutschlandweit über 5.000 Fahrzeugen 2 enthalten. Die Option „Vielfahrer“ lohnt sich bereits, wenn Sie mehrmals im Monat ein Fahrzeug nutzen oder auch mal weitere Strecken, z.B. im Urlaub, mit stadtmobil fahren. Erstnutzer Partner im selben Haushalt 1 Monatsbeitrag Zuschlag Vielfahreroption 20,00 € 0,00 € Mindestvertragslaufzeit 12 Monate 12 Monate 1 Kundengemeinschaft im Sinne des §2 AGB. 2 Die Abrechnung von Fahrten bei anderen Organisationen erfolgt immer im stadtmobil Rhein-Ruhr Basis-Tarif. Alle Angaben ohne Gewähr. Es gilt die Tarifordnung, die Sie hier herunterladen können. Preisbeispiele Privatkunden Basis-Tarif mit Zusatz-Option "Vielfahrer" Großeinkauf im Supermarkt: Fahrzeugklasse M, 2 Stunden, 10 km: 8,57 € Zeit + 3,70 € km = 12,27 € Großeinkauf im Supermarkt: Fahrzeugklasse M, 2 Stunden, 10 km: 6,58 € Zeit + 2,96 € km = 9,81 € Ausflug mit dem e-Mobil: Fahrzeugklasse S, 6 Stunden, 50 km: 20,16 € Zeit + 17,50 € km = 37,66 € Ausflug mit dem e-Mobil Fahrzeugklasse S, 6 Stunden, 50 km: 16,13 € Zeit + 14,00 € km = 30,13 € Wochenende in Holland: Fahrzeugklasse XS, 2 Tage, 170 km: 67,21 € Zeit + 57,80 € km = 125,01 € Wochenende in Holland: Fahrzeugklasse XS, 2 Tage, 170 km: 53,77 € Zeit + 46,24 € km = 100,01 € Der Privatkunden-Tarif hat Preisangaben inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die aufgeführten Preise gelten ab dem 01.01.2024. In unseren km-Kosten ist der Kraftstoff (Strom, Benzin, Diesel) enthalten. Daher müssen wir bei erheblichen Änderungen der Kraftstoffpreise unsere km-Kosten anpassen. Dies erfolgt einheitlich um je 1 Cent pro 15 Cent Benzinpreisänderung. Die in dieser Tarifordnung genannten km-Kosten gelten für einen durchschnittlichen Superbenzinpreis zwischen 1,75 € und 1,90 €. Wir nehmen als Durchschnittspreis den von Aral angegebenen Durchschnittspreis für Superbenzin (E5) aus dem Vormonat. Alle Angaben ohne Gewähr. Es gilt die Tarifordnung, die Sie hier herunterladen können. Tarifrechner - Rechnen Sie doch mal Mit unserem Tarifrechner können Sie sich beliebige Fahrten ausrechnen. So haben Sie die Preise immer im Blick! Bei stadtmobil immer enthalten: Der Wertverlust des Fahrzeuges, Kraftstoff, Versicherung (Haftpflicht, Teil-und Vollkasko), Kfz-Steuer, Inspektionen, Reparaturen, Wagenpflege und Stellplatzmiete. 9467 100 Tarifauswahl: Basis-Tarif Tarifoption Vielfahrer Tarifklasse (Fahrzeug): XS - Mini S - Kleinwagen M - Kombi L - Bus Fahrstrecke: km Fahrtbeginn: Fahrtende: Lädt Keine Ergebnisse für die gewählten Daten Gesamtkosten Alle Angaben ohne Gewähr. Es gilt die Tarifordnung, die Sie hier herunterladen können. Zusatzangebot: Das Sicherheitspaket Wenn Sie selbstverschuldet einen Unfall verursachen, tragen Sie einen Teil der Schadenskosten selbst (Versicherungsselbstbeteiligung = SB). Sie können die Höhe der SB durch ein Sicherheitspaket bei stadtmobil reduzieren. Haftpflicht Teilkasko Vollkasko max. pro Schadenfall Ohne Sicherheitspaket: Selbstbeteiligung regulär 750,00 € 300,00 € 750,00 € 900,00 € Selbstbeteiligung erhöht 1.500,00 € 300,00 € 1.500,00 € 1.800,00 € Mit optionalem Sicherheitspaket: Selbstbeteiligung mit Sicherheitspaket Basis 250,00 € 100,00 € 250,00 € 300,00 € Selbstbeteiligung mit Sicherheitspaket Plus 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Bitte beachten Sie: In Fällen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie bei Verletzung der vertraglichen Obliegenheitspflichten (polizeiliche Unfallaufnahme und Mitteilung an stadtmobil) droht eine höhere Haftung (§15 AGB). Erläuterungen: Die Haftpflichtversicherung trägt die Kosten eines Unfallgegners. Die Teilkaskoversicherung trägt die Kosten z.B. für Glasschaden, bei Wildunfall oder bei Diebstahl. Die Vollkaskoversicherung trägt die Reparaturkosten für Unfallschäden am stadtmobil-Fahrzeug. Die erhöhte Selbstbeteiligung gilt für: Kunden, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; Führerscheininhaber in der Probezeit; Führerscheininhaber mit weniger als 2 Jahren Führerscheinbesitz in Deutschland; Kunden ohne Sicherheitspaket, die in den 12 Monaten vor dem aktuellen Schaden bereits einen Schaden verursacht haben. Bedingungen für die Inanspruchnahme des Sicherheitspakets: Mindestens 2 Jahre Fahrerlaubnis in Deutschland, Mindestalter 25 Jahre. Mindestens 2 Jahre unfallfreies Fahren bei stadtmobil, ausgenommen Neuverträge. Die Haftungsreduktion gilt für einen Unfallschaden pro Jahr. Bei einem weiteren Schadensfall werden Sie eine Stufe hochgestuft (z.B. von Sicherheitspaket Plus auf Sicherheitspaket Basis oder von Sicherheitspaket Basis auf Selbstbeteiligung regulär). Was ist zu beachten? Die Mindestlaufzeit für ein Sicherheitspaket beträgt 12 Monate. Nach Ablauf der 12 Monate verlängert sich das Sicherheitspaket jeweils um einen Monat, wenn es nicht 4 Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Das Sicherheitspaket gilt vorbehaltlich des Zahlungseingangs bei stadtmobil. stadtmobil hat das Recht, einen Antrag abzulehnen oder nach Ablauf eines Jahres nicht weiterzuführen. Das Sicherheitspaket gilt nur für den versicherten Kunden. Andere Fahrer haften mit der regulären Selbstbeteiligung bzw. mit der erhöhten Selbstbeteiligung. Die vollständig ausgefüllte Unfallmitteilung muss innerhalb von 7 Tagen bei stadtmobil eingehen (§11 Abs. 1 AGB). Im Übrigen gelten die Vertrags- und Versicherungsbedingungen. Entgelt für das Sicherheitspaket Basis: Privatkundenvertrag Erstnutzer 4,90 €/Monat Privatkundenvertrag Partner 2,00 €/Monat Entgelt für das Sicherheitspaket Plus: Privatkundenvertrag, je versicherte Person 9,90 €/Monat Alle Angaben ohne Gewähr. Es gilt die Tarifordnung, die Sie hier herunterladen können. Der Privatkunden-Tarif hat Preisangaben inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Vorteilspartner in Essen Die Vorteile sind grundsätzlich nicht kombinierbar und können je Kunde nur einmalig eingelöst werden. Ruhrbahn Mit dem Deutschland-Ticket oder einem Abo-Ticket der Ruhrbahn entfällt für Sie die Aufnahmegebühr und Sie fahren im vergünstigten VRR-Tarif. Damit sparen Sie 5 EUR Monatsbeitrag! ADFC e.V. Mitglieder des Vereins Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC) e.V. erhalten bei Vertragsabschluss einen Nachlass in Höhe von 50 % auf die Anmeldegebühr. Allbau GmbH Als Mieter der Allbau erhalten Sie einen um 5,- EUR vergünstigten Monatsbeitrag im Basistarif und zusätzlich eine einmalige Fahrtgutschrift* in Höhe von 19,- EUR bei Vertragsabschluss . * Gültig 3 Monate ab Vertragsabschluss. Margarethe Krupp Stiftung Als Mieter der Margarethe Krupp Stiftung erhalten Sie einen um 5,- € vergünstigten Monatsbeitrag im Basistarif und zusätzlich eine einmalige Fahrtgutschrift* in Höhe von 19,- EUR bei Vertragsabschluss . * Gültig 3 Monate ab Vertragsabschluss. Wohnbau eG Als Mieter der Wohnbau eG erhalten Sie einen um 5,- EUR vergünstigten Monatsbeitrag im Basistarif und zusätzlich eine einmalige Fahrtgutschrift* in Höhe von 19,- EUR bei Vertragsabschluss . * Gültig 3 Monate ab Vertragsabschluss. Anmeldung und Führerscheinkontrolle Melden Sie sich jetzt online an! Den notwendigen Führerschein-Check machen Sie anschließend online im Video-Chat oder persönlich im Ruhrbahn KundenCenter. Danach können Sie sofort starten. stadtmobil KundenBüro Girardetstr. 6 45131 Essen Route planen 0201 / 470 99 080 info@stadtmobil.nrw Montag bis Freitag 10 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr Terminvereinbarung erforderlich Ruhrbahn KundenCenter Hbf Am Hauptbahnhof 5 / Ausgang Freiheit 45127 Essen Route planen 0201 / 470 99 080 info@stadtmobil.nrw Montag bis Freitag 08:00 bis 18:00 Uhr Samstag 09:00 bis 14:00 Uhr

Essen: CarSharing an der Mobilstation Kupferdreh Bahnhof

14.10.20 | Nachrichten

CarSharing gibt es nun auch in Essen-Kupferdreh. Im Zuge der Umgestaltung des Stadtteilzentrums erfolgte der Neubau der nördlichen Park+Ride-Anlage mit zwei reservierten und markierten CarSharing-Plätzen für unsere stadtmobil-Fahrzeuge. Die neue Zufahrt dorthin erfolgt über die Poststraße. Vorerst sind ein Toyota Aygo (Tarifklasse A) und ein Opel Corsa F (Tarifklasse B) dort stationiert. Da die neue Station über die S-Bahnlinie S9, die RB 49 und verschiedene Busverbindungen (141, 155, 177, 180, NE6) gut angebunden ist, ist sie auch schnell aus den Stadteilen Überruhr, Holthausen oder Heisingen zu erreichen. CarSharing ergänzt hier das Mobilitätsangebot der neuen Mobilstation Kupferdreh Bahnhof mit S-Bahn, ÖPNV, Leihfahrrad und Taxi. Mit diesem Konzept wollen die Stadt Essen und die Ruhrbahn ihren Fahrgästen einen attraktiven und modernen Nahverkehrsknotenpunkt bieten. In der neuen Fahrradstation der Essener Diakonie stehen 180 Stellplätze zur Verfügung, zusätzlich gibt es 16 Lade-Anschlüsse für Elektroräder. Infos zum stadtmobil-Angebot in Essen

Fragen & Antworten

11.10.16 | Inhaltsseite Fragen & Antworten

Fragen und Antworten Kann ich eine Buchung stornieren? Ja, das ist möglich. Frühzeitige Stornierungen sind kostenlos, bei kurzfristigen Stornierungen wird ein Teil der Zeitkosten berechnet. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Tarifordnung. Kann ich mit einem stadtmobil-Fahrzeug in den Urlaub fahren? Ja, viele Kunden verreisen mit unseren stadtmobil-Fahrzeugen. Auch Fahrten ins Ausland sind selbstverständlich möglich. Eine Internetrecherche über die länderspezifischen Regelungen kann hilfreich sein. Urlaubsfahrten, die länger als 5 Tage dauern, buchen Sie bitte direkt über unseren Kundenservice. Wie lange im Voraus muss ich buchen? Sie können unmittelbar vor Fahrtantritt buchen oder mehrere Monate im Voraus – wie Sie möchten. Die meisten Fahrten werden bei stadtmobil weniger als 24 Stunden vor Fahrtbeginn gebucht. Erfahrungsgemäß ist in fast allen Fällen das gewünschte Fahrzeug verfügbar. Kann ich auch einmalig ein Fahrzeug nutzen, ohne Kunde zu sein? Nein, nur als angemeldeter stadtmobil-Kunde können Sie die Fahrzeuge nutzen. Kann ich von einem CarSharing-Tarif in einen anderen wechseln? Sie können den Tarif zu jedem Monatsersten wechseln, wenn die Voraussetzungen für den neuen Tarif erfüllt sind und Sie uns vor Beginn des Monats Ihren Änderungswunsch schriftlich mitteilen. Für den Vielfahrertarif legt man sich für 12 Monate fest. Erst anschließend können Sie wieder in einen anderen Tarif wechseln oder kündigen. Mehr Informationen entnehmen Sie bitte der Tarifordnung. Sind Einwegfahrten möglich? Die meisten stadtmobil-Fahrzeuge stehen an festen Stationen. Sie stellen das Auto immer dort zurück, wo Sie es abgeholt haben. In einigen Regionen gibt es zusätzlich Fahrzeuge, die Sie in einem definierten „Bediengebiet“ abholen und irgendwo im Bediengebiet auch wieder abstellen können. Was ist der Unterschied zur Autovermietung? Sie haben rund um die Uhr Zugriff auf die Fahrzeuge, sind also nicht auf Öffnungszeiten angewiesen. Die Buchungszeiträume sind absolut flexibel. Sie können das Fahrzeug für eine Stunde buchen oder für 3 Tage und sieben Stunden. Ganz wie es Ihnen beliebt. stadtmobil-Stationen sind zahlreich und wohnortnah Gibt es Fahrzeuge mit Automatik? Ja, jedoch vergleichsweise wenige. Ihre Verfügbarkeit kann den regionalen Fahrzeuglisten entnommen oder in Ihrem stadtmobil-Büro erfragt werden. Gibt es Fahrzeuge mit Kindersitzen? Ja, in gekennzeichneten Fahrzeugen (Suche über den Filter bei der Buchung) befindet sich bereits ein Kindersitz. Sitzerhöhungen sind gesondert gekennzeichnet. Weitere Kindersitze können im Büro ausgeliehen werden, bei einigen stadtmobil-Organisationen auch Babyschalen. Sind Dachgepäckträger verfügbar? Ja, für verschiedene Fahrzeugtypen sind Dachgepäckträger (z. B. Dachboxen, Fahrradträger ...) buchbar. Darf in den Fahrzeugen geraucht werden? Nein, im Interesse der nichtrauchenden Kunden und mitfahrender Kinder sind alle unsere Fahrzeuge Nichtraucher-Fahrzeuge. Was ist, wenn meine Fahrt länger dauert als geplant? Grundsätzlich gilt: Buchen Sie nicht zu knapp, um unnötigen Stress zu vermeiden. Informieren Sie die Buchungszentrale, falls Sie das Fahrzeug länger als gebucht benötigen. Oft kann die Buchungszentrale Ihre Buchung verlängern. Sollte das Fahrzeug unmittelbar nach Ihnen reserviert sein, kann keine Verlängerung erfolgen. Bei Überziehungen über das Buchungsende hinaus wird eine Verspätungsgebühr berechnet. Was mache ich, wenn ich eine Panne habe? Bei einer Panne informieren Sie die Buchungszentrale. Ihre Pannenhilfe wird schnellstmöglich organisiert. Was mache ich, wenn ich einen Unfall habe? Bei einem Unfall informieren Sie bitte immer die Polizei (Bei einem Mietfahrzeug ist die Polizei immer hinzuzuziehen!) und die Buchungszentrale. Leisten Sie, wenn nötig, Erste Hilfe und sichern Sie den Unfallort ab. Hilfe wird schnellstmöglich organisiert. Wie wird getankt? In den Kilometerpreisen sind die Kraftstoffkosten bereits enthalten. Tanken Sie während Ihrer Fahrt, bezahlen Sie per Tankkarte, die in jedem Fahrzeug für Sie bereitliegt ¬ direkt auf Kosten von stadtmobil. Sollten Sie diese einmal nicht benutzen, erstattet Ihnen stadtmobil Ihre Tankauslagen mit der Monatsrechnung zurück. Sie müssen das Fahrzeug nicht nach jeder Fahrt volltanken. Achten Sie aber darauf, das Fahrzeug immer mit einem mindestens 1/4 vollen Tank abzustellen, damit Ihr Nachnutzer gleich losfahren kann. Darf ich eine andere Person fahren lassen? Ja, sofern Sie mit im Fahrzeug sitzen, und Sie sich davon überzeugt haben, dass die fahrende Person einen gültigen Führerschein besitzt und fahrtüchtig ist. Sind mitfahrende Personen versichert? Ja, durch die Haftpflichtversicherung sind Mitfahrer versichert. Welche Versicherungen sind in den Tarifen inbegriffen? Alle Fahrzeuge sind vollkasko-, teilkasko -und haftpflichtversichert. Sie haften lediglich in Höhe Ihrer Selbstbeteiligung, wobei die Möglichkeit besteht, diese durch einen jährlichen Betrag zu reduzieren. Fragen Sie bei stadtmobil nach!

Hattingen

21.05.21 | Inhaltsseite Hattingen

Unser CarSharing-Angebot in Hattingen Den CarSharing-Nutzenden in Hattingen stehen aktuell zwei Fahrzeuge – davon ein E-Auto – zur Verfügung. Sie parken auf einem Parkplatz an der Bruchstraße 26. Dort befindet sich auch die Ladesäule für das E-Auto des CarSharing. Gestartet ist das Projekt "CarSharing Hattingen" im Oktober 2019. Damals etablierten die Stadtwerke Hattingen, die hwg und Hyundai Smolczyk in Zusammenarbeit mit stadtmobil ein neues Mobilitätsangebot in Hattingen. Zu Anfang des Jahres 2023 stieg die Volksbank Sprockhövel ein und übernahm den Platz von Hyundai Smolczyk. Die ursprünglichen Initiatoren aus Hattingen ziehen sich zum Ende des Jahres 2023 aus dem Projekt zurück. Das CarSharing hat sich in Hattingen erfolgsreich etabliert und die Nutzungszahlen sind stetig gestiegen. Um der wachsenden Nachfrage gerecht zu werden übernimmt stadtmobil ab 2024 den alleinigen Betrieb des CarSharing in Hattingen. Für die nächste Zukunft plant stadtmobil die Erweiterung des Angebots in Hattingen durch neue Standorte und Fahrzeuge. Die stadtmobil CarSharing-App: Wunschauto finden, buchen und öffnen - ganz einfach mit Ihrem Smartphone. Unser Tarif für Privatkunden Autokredit, Kraftstoff, Versicherung oder Reparaturen? All das können Sie bei stadtmobil CarSharing vergessen. Ob Wenig-oder Vielfahrer, bei uns sind Sie immer günstig unterwegs: Schon im Privatkunden Basis-Tarif mit geringen monatlichen Kosten. Die Lösung, wenn Sie nur gelegentlich CarSharing nutzen. Oder mit der Zusatzoption „Vielfahrer“. Diese lohnt sich bereits, wenn Sie mehrmals im Monat ein Fahrzeug nutzen oder auch mal weitere Strecken, z.B. im Urlaub, mit stadtmobil fahren. Basis-Tarif - Für die gelegentliche Nutzung Fixkosten Erstnutzer Partner im selben Haushalt 1 Anmeldegebühr 19,00 € 19,00 € Mindestvertragslaufzeit keine keine Monatsbeitrag Privatkunden 5,00 € 2,50 € Für Abonnenten der Verkehrsunternehmen im VRR, für Mieter verschiedener Wohnungsunternehmen, Besitzer von Neubürger-Gutscheinen oder Mitglieder des ADFC bieten wir attraktive Partnerrabatte . Der jeweilige Rabattnachweis muss auf Aufforderung bei der Anmeldung vorgelegt werden. 1 Kundengemeinschaft im Sinne des §2 AGB. Nutzungskosten* Die Nutzungskosten setzen sich zusammen aus einem Zeittarif und einem Kilometertarif (abhängig von der gebuchten Fahrzeugklasse – ein kleines Auto ist günstiger als ein großes). Beim Zeittarif wird der jeweils günstigste Tarif abgerechnet (Best-Case-Abrechnung). Die Nutzungskosten verstehen sich inklusive Kraftstoff und Versicherung. Fahrzeugklasse XS S M L km-Kosten pro km 0,34 € 0,35 € 0,37 € 0,44 € Zeit-Kosten pro Stunde 2,21 € 3,31 € 4,22 € 7,25 € pro 24 Std. 33,11 € 38,63 € 47,73 € 72,48 € pro Woche 161,59 € 188,52 € 232,94 € 353,70 € Die Nachtstunden von 0 Uhr bis 7 Uhr sind um 50 % rabattiert. Die Kilometerkosten für Fahrtstrecken ab dem 201. km sind um 20 % rabattiert und ab dem 501. km um 30 % rabattiert. Bitte beachten Sie den Anpassungsvorbehalt bei Preisänderungen für Kraftstoffe (Strom, Benzin, Diesel). *Die aufgeführten Preise gelten für Neukunden ab dem 01.11.2022 und für Bestandskunden ab dem 01.03.2023. Alle Angaben ohne Gewähr. Es gilt die Tarifordnung, die Sie hier herunterladen können. Option „Vielfahrer“ - Für regelmäßige Nutzer Das Sparangebot für alle, die öfter mal ein Auto brauchen. Mit der Option „Vielfahrer“ erhalten Sie 20 % Rabatt auf die Zeit- und Kilometerkosten des Basis-Tarifs. Zusätzlich ist die stadtmobil Zugangskarte für die Nutzung von deutschlandweit über 5.000 Fahrzeugen 2 enthalten. Die Option „Vielfahrer“ lohnt sich bereits, wenn Sie mehrmals im Monat ein Fahrzeug nutzen oder auch mal weitere Strecken, z.B. im Urlaub, mit stadtmobil fahren. Erstnutzer Partner im selben Haushalt 1 Monatsbeitrag Zuschlag Vielfahreroption 20,00 € 0,00 € Mindestvertragslaufzeit 12 Monate 12 Monate 1 Kundengemeinschaft im Sinne des §2 AGB. 2 Die Abrechnung von Fahrten bei anderen Organisationen erfolgt immer im stadtmobil Rhein-Ruhr Basis-Tarif. Alle Angaben ohne Gewähr. Es gilt die Tarifordnung, die Sie hier herunterladen können. Preisbeispiele Privatkunden Basis-Tarif mit Zusatz-Option "Vielfahrer" Großeinkauf im Supermarkt: Fahrzeugklasse M, 2 Stunden, 10 km: 8,44 € Zeit + 3,70 € km = 12,14 € Großeinkauf im Supermarkt: Fahrzeugklasse M, 2 Stunden, 10 km: 6,75 € Zeit + 2,96 € km = 9,71 € Ausflug mit dem e-Mobil: Fahrzeugklasse S, 6 Stunden, 50 km: 19,86 € Zeit + 17,50 € km = 37,36 € Ausflug mit dem e-Mobil Fahrzeugklasse S, 6 Stunden, 50 km: 15,89 € Zeit + 14,00 € km = 29,89 € Wochenende in Holland: Fahrzeugklasse XS, 2 Tage, 170 km: 66,22 € Zeit + 57,80 € km = 124,02 € Wochenende in Holland: Fahrzeugklasse XS, 2 Tage, 170 km: 52,98 € Zeit + 46,24 € km = 99,22 € Der Privatkunden-Tarif hat Preisangaben inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die aufgeführten Preise gelten für Neukunden ab dem 01.11.2022 und für Bestandskunden ab dem 01.03.2023. In unseren km-Kosten ist der Kraftstoff (Strom, Benzin, Diesel) enthalten. Daher müssen wir bei erheblichen Änderungen der Kraftstoffpreise unsere km-Kosten anpassen. Dies erfolgt einheitlich um je 1 Cent pro 15 Cent Benzinpreisänderung. Die in dieser Tarifordnung genannten km-Kosten gelten für einen durchschnittlichen Superbenzinpreis zwischen 1,75 € und 1,90 €. Wir nehmen als Durchschnittspreis den von Aral angegebenen Durchschnittspreis für Superbenzin (E5) aus dem Vormonat. Alle Angaben ohne Gewähr. Es gilt die Tarifordnung, die Sie hier herunterladen können. Tarifrechner - Rechnen Sie doch mal Mit unserem Tarifrechner können Sie sich beliebige Fahrten ausrechnen. So haben Sie die Preise immer im Blick! Bei stadtmobil immer enthalten: Der Wertverlust des Fahrzeuges, Kraftstoff, Versicherung (Haftpflicht, Teil-und Vollkasko), Kfz-Steuer, Inspektionen, Reparaturen, Wagenpflege und Stellplatzmiete. Tarifauswahl: Basis-Tarif Tarifoption Vielfahrer Tarifklasse (Fahrzeug): XS - Mini S - Kleinwagen M - Kombi L - Bus Fahrstrecke: km Fahrtbeginn: Fahrtende: Lädt Keine Ergebnisse für die gewählten Daten Gesamtkosten Alle Angaben ohne Gewähr. Es gilt die Tarifordnung, die Sie hier herunterladen können. Zusatzangebot: Das Sicherheitspaket Wenn Sie selbstverschuldet einen Unfall verursachen, tragen Sie einen Teil der Schadenskosten selbst (Versicherungsselbstbeteiligung = SB). Sie können die Höhe der SB durch ein Sicherheitspaket bei stadtmobil reduzieren. Haftpflicht Teilkasko Vollkasko max. pro Schadenfall Ohne Sicherheitspaket: Selbstbeteiligung regulär 750,00 € 300,00 € 750,00 € 900,00 € Selbstbeteiligung erhöht 1.500,00 € 300,00 € 1.500,00 € 1.800,00 € Mit optionalem Sicherheitspaket: Selbstbeteiligung mit Sicherheitspaket Basis 250,00 € 100,00 € 250,00 € 300,00 € Selbstbeteiligung mit Sicherheitspaket Plus 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Bitte beachten Sie: In Fällen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie bei Verletzung der vertraglichen Obliegenheitspflichten (polizeiliche Unfallaufnahme und Mitteilung an stadtmobil) droht eine höhere Haftung (§15 AGB). Erläuterungen: Die Haftpflichtversicherung trägt die Kosten eines Unfallgegners. Die Teilkaskoversicherung trägt die Kosten z.B. für Glasschaden, bei Wildunfall oder bei Diebstahl. Die Vollkaskoversicherung trägt die Reparaturkosten für Unfallschäden am stadtmobil-Fahrzeug. Die erhöhte Selbstbeteiligung gilt für: Fahranfänger, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; Führerscheininhaber in der Probezeit; Führerscheininhaber mit weniger als 2 Jahren Führerscheinbesitz; Kunden ohne Sicherheitspaket, die in den 12 Monaten vor dem aktuellen Schaden bereits einen Schaden verursacht haben. Bedingungen für die Inanspruchnahme des Sicherheitspakets: Mindestens 2 Jahre Fahrerlaubnis, Mindestalter 25 Jahre. Mindestens 2 Jahre unfallfreies Fahren bei stadtmobil, ausgenommen Neuverträge. Die Haftungsreduktion gilt für einen Unfallschaden pro Jahr. Bei einem weiteren Schadensfall werden Sie eine Stufe hochgestuft (z.B. von Sicherheitspaket Plus auf Sicherheitspaket Basis oder von Sicherheitspaket Basis auf Selbstbeteiligung regulär). Was ist zu beachten? Die Mindestlaufzeit für ein Sicherheitspaket beträgt 12 Monate. Nach Ablauf der 12 Monate verlängert sich das Sicherheitspaket jeweils um einen Monat, wenn es nicht 4 Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Das Sicherheitspaket gilt vorbehaltlich des Zahlungseingangs bei stadtmobil. stadtmobil hat das Recht, einen Antrag abzulehnen oder nach Ablauf eines Jahres nicht weiterzuführen. Das Sicherheitspaket gilt nur für den versicherten Kunden. Andere Fahrer haften mit der regulären Selbstbeteiligung bzw. mit der erhöhten Selbstbeteiligung. Die vollständig ausgefüllte Unfallmitteilung muss innerhalb von 7 Tagen bei stadtmobil eingehen (§11 Abs. 1 AGB). Im Übrigen gelten die Vertrags- und Versicherungsbedingungen. Entgelt für das Sicherheitspaket Basis: Privatkundenvertrag Erstnutzer 4,90 €/Monat Privatkundenvertrag Partner 2,00 €/Monat Entgelt für das Sicherheitspaket Plus: Privatkundenvertrag, je versicherte Person 9,90 €/Monat Alle Angaben ohne Gewähr. Es gilt die Tarifordnung, die Sie hier herunterladen können. Der Privatkunden-Tarif hat Preisangaben inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kunde werden