Ihren Rahmennutzungsvertrag schließen Sie zu folgenden Bedingungen ab:
- Der Kunde erwirbt das Recht, die von Stadtmobil zur Verfügung gestellten Fahrzeuge zu nutzen, soweit sie im Rahmen der Nutzungsgemeinschaft zur Verfügung stehen. Der Kunde kann für einzelne Fahrzeuggruppen ausgeschlossen werden, wenn die Fahrerlaubnis weniger als 2 Jahre besteht, ein erhöhtes Unfallrisiko oder andere Gründe vorliegen. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten dieses Rahmennutzungsvertrages, dessen Erfüllung und Störungsfreiheit auch vom Verhalten der anderen Kunden abhängt, werden durch die Vertragsgrundlagen, bestehend aus Kurzanleitung, Tarifordnung, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Datenschutzerklärung und der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), bestimmt. Der Kunde ist einverstanden, dass die oben genannten Vertragsgrundlagen gelten.
- Der Kunde ist berechtigt, Beauftragte (Fahrer) selbständig zu benennen und sorgt dafür, dass diese eine Einweisung in den Funktionsablauf des CarSharing erhalten. Der Kunde vergibt die Zugangsmittel an die Beauftragten und nimmt die Zugangsmittel nach Ende der Berechtigung entgegen. Der Kunde prüft die Gültigkeit der Fahrerlaubnis des Beauftragten. Er beendet unverzüglich die Fahrberechtigung des Beauftragten, wenn die Fahrerlaubnis des Beauftragten gerichtlich oder behördlich entzogen wurde.
- Der Kunde hat seine Einwilligung zur Bonitätsprüfung erteilt. Stadtmobil wird zu diesem Zweck Auskünfte von einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. SCHUFA Holding AG) einholen. Bei negativen Auskünften behält sich Stadtmobil vor, keinen Vertrag abzuschließen oder eine erhöhte Vorauszahlung zu verlangen.
- Stadtmobil richtet für den Kunden einen Kreditrahmen für noch nicht bezahlte Fahrten und Buchungen ein. Der Kreditrahmen wird zu Vertragsbeginn festgesetzt. Er kann im Laufe der Kundenbeziehung angepasst werden. Es kann eine Sperrung des Kunden erfolgen, wenn der Kreditrahmen von den Kosten der noch nicht bezahlten Fahrten und Buchungen überschritten wird.
- Persönliche Geheimzahlen und Kennworte dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Geheimzahlen und Kennworte dürfen nicht auf dem Zugangsmittel vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dem Zugangsmittel aufbewahrt werden.
- Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder Vertragsteile (Handbuch, Tarifordnung und Allgemeine Geschäftsbedingungen) berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsbedingungen nicht.